Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Tagespflegepersonen,

der Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. ist Ihr Ansprechpartner für alle pädagogischen Fragen zur Beratung, Vermittlung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen im Rahmen des SGB VIII. Dazu beraten Sie unsere 25 sozialpädagogischen Fachkräfte derzeit per E-Mail, digital und telefonisch. 

Für Anliegen, in denen ein persönliches Erscheinen im Beratungsbüro erforderlich ist, können Termine vereinbart werden. Für den Zutritt beim Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. ist aufgrund der derzeit gültigen Corona-Verordnung kein 3-G-Nachweis erforderlich. Der Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. befürwortet dennoch, dass ausschließlich Besucherinnen und Besucher mit 3-G-Nachweis die Räumlichkeiten betreten.

Für alle anderen Fragen übernimmt der Tageselternverein ausschließlich eine Lotsenfunktion:

Zu allen Fragen der Finanzierung des Betreuungsverhältnisses (laufende Geldleistungen, Elternbeiträge, Verlängerungsanträge etc.) wenden Sie sich bitte an die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Esslingen. Ihre Ansprechpartner ersehen Sie auf der Homepage des Landkreises bzw. auf den Ihnen vorliegenden Bescheiden. Bitte beachten Sie, dass sich das Verfahren in den Modellkommunen (konkret sind das Aichtal, Deizisau, Denkendorf, Dettingen/Teck, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Lichtenwald, Neuhausen und Plochingen) unterscheidet. Bei Fragen dazu wenden Sie sich direkt an Ihre Ansprechpartner in den Rathäusern.

Für Fragen zur Sozialversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung bzw. an den Rentenversicherungsträger

Für Fragen zum Steuerrecht hat der Tageselternverein für Tagespflegepersonen, die zugleich Mitglied im Tageselternverein Kreis Esslingen sind, seit mehreren Jahren eine Kooperation mit der Steuerberatung Bracher & Krenz. Alle Informationen dazu entnehmen Sie dem Informationsblatt.

Für Fragen zum Arbeitsrecht rund um die Anstellung von Kinderfrauen hat der Tageselternverein für Tagespflegepersonen, die zugleich Mitglied im Tageselternverein Kreis Esslingen sind, eine Kooperation mit Frau Smaro Sideri, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Alle Informationen dazu entnehmen Sie dem Informationsblatt.

Für Fragen zur Unfallversicherung und Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an die zuständige Berufsgenossenschaft bgw oder an das Gesundheitsamt Esslingen

Es grüßt Sie ganz herzlich das gesamte Team des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. – bleiben Sie gesund.



 

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus (Covid-19)


+++ Aktueller Stand: 25. August 2022 +++ 

Aktuelles zur Teststrategie nach den Sommerferien in Baden-Württemberg

Liebe Tageseltern, liebe Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen betreuen lassen,

letzte Woche hat sich das Land Baden-Württemberg zum Corona-Management für Herbst und Winter 2022 geäußert. Dem vorangegangen sind mehrere Expertenhearings im Landtag. Die ausführlichen Entscheidungen sind unter Corona-Management für Herbst und Winter: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de) nachzulesen.

Für die Kindertagespflege konkret bedeutet dies:

„Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in anderen Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie Kinder in Kinderkrippen, in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden zunächst jeweils vier Antigenselbsttests zur Testung bei Bedarf außerhalb der jeweiligen Einrichtung bereitgestellt. In den übrigen Fällen können die Bürgertests genutzt werden. In mehreren Anhörungen des Sozialministeriums hatten sich Expertinnen und Experten wiederholt für das Ende anlassloser Tests ausgesprochen.“

Somit erhält jede aktiv betreuende Tagespflegeperson für sich und ihre Tageskinder (0 bis 6 Jahre) je 4 Testkits für die Betreuungszeit nach den Sommerferien für individuelle Testungen.

Diese Testkits können ab Anfang September von den Tagespflegepersonen an den Ihnen bekannten Ausgabestellen abgeholt werden. Bei Fragen zur Ausgabestelle sprechen Sie gerne Ihre zuständige Fachberaterin an.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Betreuungsjahr nach den Sommerferien.

Ihr Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand: 10. Mai 2022

Guten Tag liebe Tagespflegepersonen, guten Tag liebe Eltern,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert.

Im Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg wurde dazu folgendes konkretisiert:

  • Nach wie vor müssen sich Personen, die auf das Corona-Virus positiv getestet wurden, nach Kenntnis des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Ab­sonderung begeben. Künftig beträgt die Isolation für diese Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, sofern die Be­troffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens nach zehn Tagen: Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
  • Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, ins­besondere Haushaltsangehörige, besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr. Es wird diesen Personen aber empfohlen, für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur po­sitiv getesteten Person Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Dies bedeutet, dass sich ein Kind, in dessen häuslichen Umfeld eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist, nach der Corona-Verordnung Absonderung nicht mehr in Absonderung begeben muss, sondern auch weiterhin am Betrieb der Einrichtung (Kindertagespflege) teilnehmen kann.

  • Die Sonderregelung in dem bisherigen § 5 der Corona-Verordnung Absonderung, die die in den Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege betreuten Kinder als Kontaktpersonen von der Absonderungspflicht ausgenom­men hat, ist aufgrund der genannten Neuerungen entfallen.

Für die Corona-Verordnung Kita ergeben sich hieraus keine Anpassungen.

Wir wünschen Ihnen eine sonnige Woche.


Stand:  12. April 2022 

Guten Tag liebe Eltern,
guten Tag liebe Tagespflegepersonen,

heute erhielten wir vom Kultusministerium Baden-Württemberg folgende aktuelle Informationen:

Auslaufen der CoronaVO Kita und Regelungen ab dem 14. April 2022

Mit Ablauf des 13. April 2022 tritt die Corona-Verordnung Kita (CoronaVO Kita) außer Kraft.

Dazu informiert das Kultusministerium über die Änderungen, die ab dem 14. April 2022 gelten, wie folgt:

  • Testpflicht

Die Testpflicht, wie sie aktuell noch in der CoronaVO Kita geregelt ist, entfällt. Der Zugang zur Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist daher ab dem 14. April 2022 wieder ohne vorherige Testung  oder Testnachweis möglich. Ausdrücklich weist das Ministerium der heutigen Austauschrunde mündlich darauf hin, dass etwaige Testangebote (z. B. in den Einrichtungen oder für Zuhause) von Seiten des Landes nicht mehr weiter finanziert werden.

  • Hygieneempfehlungen

Mit dem Außerkrafttreten der CoronaVO Kita entfallen formal auch die in § 1 Absatz 2 enthaltenen Empfehlungen (z. B. zum Lüften, Tragen einer Maske usw.). Nach wie vor ist es aber wichtig, dass bezogen auf die Pandemiesituation umsichtig und verantwortlich gehandelt wird. Die Empfehlungen gelten daher weiter fort und ergeben sich allgemein auch aus § 2 der Corona-Verordnung des Landes, wonach

  • die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen,
  • eine ausreichende Hygiene,
  • das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und
  • das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen

generell empfohlen werden.  

  • Absonderungspflicht

Auf Bundesebene beschlossene Änderungen zur Absonderungspflicht werden gegebenenfalls auf Landesebene durch Änderungen der Corona-Verordnung beziehungsweise der Corona-Verordnung Absonderung umgesetzt. In welchem Umfang hier entsprechende Anpassungen für die Zeit ab dem 1. Mai 2022 zu erfolgen haben, wird von den verantwortlichen Stellen im Land unter Beachtung der pandemischen Entwicklung und der dann geltenden bundesrechtlichen Vorgaben geprüft.

(Auszug aus Rundschreiben Stabsstelle Corona des Gemeindetag Baden-Württemberg)

Aufgrund des Entfalls der Testpflicht laut CoronaVO Kita können wir Ihnen ab dem 14.04.2022 keine – über das Land Baden-Württemberg und dem Landkreis Esslingen finanzierten Testkits (weder für Tagespflegepersonen noch für Tageskinder) – zur Verfügung stellen.

Wir senden Ihnen einen herzlichen Gruß und wünschen Ihnen schon heute frohe Ostern mit Ihren (Tages-)Familien.

Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.

StS-Schreiben_-_Auslaufen_CoronaVO_Kita


Stand:  4. April 2022

Guten Tag liebe Eltern, guten Tag liebe Tagespflegepersonen,

das Kultusministerium Baden-Württemberg hat uns über die Änderungen ab Montag, 03.04.2022 für den Betrieb von Kindertagespflegestellen informiert.

Zusammengefasst die wichtigsten Informationen, die Details und Erläuterungen können hier nachgelesen werden:

  • Wegfall der Maskenpflicht (das freiwillige Tragen der Masken wird aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens befürwortet)
  • Testpflicht in der Kindertagespflege (zweimal pro Woche) gilt bis zum 13. April unverändert fort
  • Hygienevorgaben, Lüften und Abstand sollen weiterhin konsequent beachtet werden
  • Zutritts- und Teilnahmeverbote sowie Betretungsverbote sind künftig auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen. Absonderungspflichtige Personen haben weiterhin Zutrittsverbot

Sobald die neue Corona-Verordnung Kita (gültig ab 03.04.2022) im Internet eingestellt ist, können Sie diese auf der Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg hier einsehen.

Wir senden Ihnen einen herzlichen Gruß und bleiben Sie gesund.

Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand:  20. März 2022 

Guten Tag liebe Eltern, guten Tag liebe Tagespflegepersonen,

mit Beschluss vom 18. März 2022 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen traten am 19. März 2022 in Kraft. Hintergrund ist, dass das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen auf wenige Basismaßnahmen reduziert. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land Baden-Württemberg die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis einschließlich 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht.

Die Testpflicht für Tageskinder in der CoronaVO Kita wurde wie folgt geändert und notverkündet. Die Änderungen traten am 19. März 2022 in Kraft.

Änderung der Testpflicht in § 1a Absatz 1 Nr. 1: Die regelmäßige Testpflicht für Kinder wird von drei auf zwei Schnelltests in der Woche reduziert.

Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen.
Zu beachten ist, dass darüber hinaus durch die Änderung der CoronaVO Absonderung die Wiedereintrittstestungen nach § 5 CoronaVO Absonderung entfallen, also die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Betreuungstagen nach einem Infektionsfall.

Die wesentlichen Corona-Regelungen sind ergänzend hier im Überblick nachzulesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Sowohl die Tagespflegepersonen als auch die Tageskinder sind bereits bis zu den Osterferien mit ausreichend Tests durch das Land Baden-Württemberg und den Landkreis Esslingen versorgt.

Starten Sie gut in die Woche und bleiben Sie gesund. 


Stand:  24. Februar 2022

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

wie wir Sie bereits darüber informiert haben, hat die Landesregierung beschlossen, die Testungen in der Kindertagespflege bis zu den Osterferien fortzusetzen.

Uns steht dafür folgendes Kontingent an Testkits zur Verfügung:

  • Tageskinder (beschafft und finanziert durch den Landkreis): Jedes Tageskind (0 bis 6 Jahre) erhält 21 Tests (7 Wochen à 3 Tests)
  • Tagespflegepersonen (beschafft und finanziert durch das Sozialministerium): Pro Tagespflegeperson werden 14 Tests (7 Wochen à 2 Tests) ausgegeben.

Die Tests für die Tagespflegepersonen sowie für die Tageskinder bis zum Schuleintritt sind ab nächster Woche verfügbar. Bei älteren Kindern wird davon ausgegangen, dass diese in der Schule getestet werden.

Wir bitten die Tagespflegepersonen erneut, die Tests für sich und Ihre Tageskinder bei den Ihnen bekannten Abgabestellen abzuholen und an die Eltern zu verteilen. Sollten sich Änderungen bei der Abholung ergeben, erhalten Sie direkt von der Fachberatung des Tageselternvereins eine Information dazu.

Wir danken allen Eltern und Tagespflegepersonen für Ihre aktive Unterstützung.

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund.


Stand:  17. Februar 2022 

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,

aufgrund von Nachfragen beim Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. und bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises stellen wir nach Rücksprache mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe klar, dass weiterhin ein „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ herrscht.

Es ergeben sich mit den Aktualisierungen der FAQs zum 02.02.2022 keine Veränderungen bei der Quarantäne der Tagespflegeperson oder bei den Haushaltsangehörigen.

Hier der Auszug aus den aktuellen FAQs in der aktuellen Fassung auf Seite 8 und 9 – einzusehen unter: https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-1962580839/19294810/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Tagespflegepersonen.pdf

Regelbetrieb_1.png

Regelbetrieb_2.png

Wir senden Ihnen einen abendlichen Gruß aus der Geschäftsstelle


Stand:  11. Februar 2022

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, sollen die Tests vorerst bis zu den Osterferien fortgeführt werden. Sobald uns die neue Testlieferung vorliegt, informieren wir Sie wieder umgehend.

Zudem wird die Corona Verordnung Kita zum 14.02.2022 erneut geändert. Die wichtigsten Änderungen können Sie dem beigefügten Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg entnehmen.

Sowohl den Tagespflegepersonen als auch den Tageskindern im Landkreis Esslingen konnte bereits in der Vergangenheit ein Testangebot gemacht werden, dies wird nun laut Corona Verordnung Kita flächendeckend eingeführt.

Noch ein besonderer Hinweis für Tagespflegepersonen:

Derzeit sind alle Tagespflegepersonen bis einschließlich 11.02.2022 mit Testkits für die eigene Testung versorgt. Zwischenzeitlich haben wir eine Nachlieferung von Tests bis zu den Faschingsferien erhalten. Jede Tagespflegeperson bekommt daher weitere 4 Tests (2 pro Woche für die nächsten zwei Wochen). Sollten Sie diese Tests noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ausgabestellen.

Wir senden Ihnen freundliche Grüße, bleiben Sie gesund.

StS-Schreiben_Aktuelle_Informationen_Weiterentwicklung_Testpflicht


Stand:  7. Februar 2022

Guten Tag sehr geehrte Tagespflegepersonen,

die Wirtschaftliche Jugendhilfe hat uns darum gebeten, Sie über folgende Änderungen zu informieren:

"Der Landkreistag hat zusammen mit dem KVJS eine erneute Empfehlung zur Verlängerung der Abwesenheit von Tagespflegekindern von 4 auf 6 Wochen für das Jahr 2022 ausgesprochen. Dieser werden wir folgen und haben die FAQ’s angepasst. Diese werden zeitnah auf der Homepage veröffentlicht.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe gewährt keine Ersatzansprüche bei Verdienstausfall aufgrund von Quarantäne. Eventuell kann ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehen. Dies ist von der Tagespflegeperson selbst zu prüfen."

Diese Änderungen sind in den FAQs Häufig gestellte Fragen für Tagespflegepersonen bereits auf Seite 1 eingefügt. Das Dokument ist zudem in der jeweils aktuellen Ausfertigung auf der Homepage des Landkreises Esslingen unter https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html unter dem Punkt Kindertagespflege – Covid 19 abrufbar.

Starten Sie gut in die neue Woche.


Stand:  2. Februar 2022

Guten Abend liebe Tagespflegepersonen, guten Abend liebe Eltern,

wir erhielten unten angefügte E-Mail des Gesundheitsamts Esslingen mit der Bitte um Weiterleitung an die Tagespflegepersonen. Zudem informieren wir zeitgleich die Eltern der Tageskinder über die anstehenden Veränderungen bei der Absonderung.

Bitte sehen Sie den hier verwendeten Begriffe der „Gruppe“ oder „Klasse“ immer synonym mit Ihrer Kindertagespflegestelle und der Tageskindergruppe. Vielen Dank.

Wir senden Ihnen einen abendlichen Gruß.

______

An die Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche und die Ortspolizeibehörden im Landkreis Esslingen

Anpassung Handlungsleitfaden Schule/Kita - Entfall Gruppenabsonderung bei relevantem Ausbruchsgeschehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben von heute wurde den Gesundheitsämtern vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ein aktualisierter Handlungsleitfaden Schule/Kita zugestellt (siehe Anhang).

Die wichtigste Änderung vorab: Die Absonderung der gesamten Klasse oder Gruppe bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens (≥ 5 Fälle, bzw. bei Gruppen unter 25 Pers. 20% der Gruppe) findet nicht mehr statt. Ausschließlich positiv getestete Schülerinnen und Schüler, bzw. Kinder müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Absonderungspflichten für haushaltsangehörige Personen und enge Kontaktpersonen (z.B. durch Kontakte bei Freizeitaktivitäten) bleiben davon unberührt.

Begründet wird die Änderung im neuen Handlungsleitfaden unter anderem damit, dass es „unter der Abwägung der milderen Verläufe der Omikron-Variante, den generell milderen Verläufen bei Kindern und des nunmehr steigenden Schutzes in den Familien, beispielsweise durch eine steigende Zahl von geboosterten Familienmitgliedern, somit möglich ist, unter Beachtung des Ziels der Verhinderung der Überlastung der medizinischen Versorgung und des Schutzes der Kinder und Jugendlichen, diesen Anpassungsschritt im Handlungsleitfaden zu gehen“.

Im Hinblick auf bereits ergangene Absonderungsverpflichtungen bittet das Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen um folgende Verfahrensweise:

Alle Kinder und SuS, die sich aktuell aufgrund der Feststellung eines relevanten Ausbruchsgeschehens nach alter Regelung in Absonderung befinden oder nach Hause geschickt wurden, können ab morgen 02.02.2022 mit Vorliegen eines negativen Testergebnisses die Einrichtungen wieder besuchen. Die Ortspolizeibehörden werden gebeten, b. B. entsprechende verkürzte Absonderungsbescheinigungen auszustellen.

In Fällen in denen ein Teil der vorgeschriebenen Quarantänezeit nach altem Handlungsleitfaden bereits abgelaufen ist, kann die 5-tägige Testpflicht nach neuem Handlungsleitfaden entsprechend verkürzt werden. Die Regelungen nach § 4 Absatz 5 CoronaVO Absonderung bleiben hiervon unberührt.

Aufgrund der Überlastung des Gesundheitsamtes in den letzten Tagen wurden Einrichtungen zum Teil angewiesen, bereits vor einer endgültigen Entscheidung über den individuellen Kontaktpersonenstatus im Rahmen von Ausbrüchen Klassen oder Gruppen zu schließen und die Kinder bzw. SuS nachhause zu schicken.

In diesen Fällen werden die Einrichtungen gebeten, hierüber eine schriftliche Bescheinigung (auch E-Mail oder Rundmail) auszustellen, die die Eltern b. B. der zuständigen Ortspolizeibehörde/Gemeinde zur Bestimmung des Beginns einer Quarantäne vorlegen können.  

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem beigefügten Handlungsleitfaden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihr Covid-Schulen-Kita-Team

Landratsamt Esslingen - Gesundheitsamt
Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen

Tel: +49 711 3902-41600 (Vermittlung)
covidschulen@lra-es.de

Handlungsleitfaden_Schule_Kita_01022022


Stand:  25. Januar 2022

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,

gestern erhielten wir einige neue Informationen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS), die wir gerne an Sie weiterleiten. Dieser versorgte uns mit folgenden aktuellen Informationen:

Die Corona-VO Kita vom 7. Januar 2022 enthält folgende Neuerungen:

  • In § 1a Corona-VO Kita wurden die Regelungen zur Testpflicht für Kinder neu aufgenommen, sowie die Aussage, dass die Durchführung der Selbsttestung im häuslichen Bereich nur dann erfolgen kann, wenn der Träger der Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflegeperson entscheidet, keine Testungen in der Einrichtung oder in der Kindertagespflegestelle anzubieten.
  • In § 6 Corona-VO Kita wurden die Zutritts- und Teilnahmeverbote angepasst und die Regelung zur Testpflicht für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung verändert. Beschäftigte, die nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 Corona-VO Kita vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind, aber keine Auffrischungsimpfung nachweisen können, müssen bei Präsenz in ihrer Kindertagespflegeeinrichtung einen Testnachweis nach § 5 Abs. 4 Corona-VO vorlegen.
  • Das Kultusministerium hat in Bezug auf die Testpflicht ihre FAQ zum Kitabetrieb unter Pandemiebedingungen ergänzt. Diese finden Sie unter Kultusministerium - FAQ Corona Kita (km-bw.de).

Über diese Punkte hatten wir Sie bereits informiert. Darüber hinaus wurden einige Dokumente aktualisiert:

  • Die gemeinsamen Schutzhinweise von KVJS, UKBW und LGA wurden ebenfalls um die Testpflicht erweitert und liegen zum Stand 14. Januar 2022 vor (siehe Anlage RS_09_2022_Anlage_Schutzhinweise).
  • In diesem Zuge wurde die KVJS-FAQ-Liste zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit Stand 14. Januar 2022 angeglichen. Zu Ihrer Information: Der Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV2- positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung des LGA wurde ebenfalls zum Stand 14. Januar 2022 aktualisiert (siehe Anlage RS_09_2022_Anlage_LGA_Handlungsleitfaden_LGA_fuer_GAe_Kontakt_PM).
  • Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Robert-Koch-Institut (RKI) erforschen mit der Corona-KiTa-Studie seit dem Frühjahr 2020, welche Rolle die Kindertagesbetreuung bei der Ausbreitung von SARS-CoV2 einnimmt und suchen für diese Erhebung noch weitere Kitas und Kindertagespflegestellen, die sich beteiligen. Die Anmeldung ist über die Homepage KiTa-Register: Hier registrieren – Corona-KiTa-Studie möglich.

Alle Unterlagen sind zudem unter KVJS: Aktuelle gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen zu finden.

Wir halten Sie selbstverständlich über weitere Aktualisierungen informiert.

Freundliche Grüße

RS_09_2022_Anlage_Schutzhinweise_2022-01-14

RS_09_2022_Anlage_LGA_Handlungsleitfaden_LGA_fuer_GAe_Kontakt_PM.


Stand:  21. Januar 2022 

Guten Tag sehr geehrte Tagespflegepersonen, guten Tag sehr geehrte Eltern,

gerne informieren wir Sie heute erneut zu aktuellen Covid-19-Themen:

  1. Testnachlieferung für Tagespflegepersonen, die nicht geboostert sind
  2. Besondere Hinweise zum Auftreten eines positiven Covid-19-Falls in der Kindertagespflege
  3. Aktuelle FAQs des Kultusministeriums zur Betreuung in der Kindertagespflege

Zu 1.)

Der Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. hat zwischenzeitlich eine Nachlieferung von Tests für Tagespflegepersonen erhalten, die noch nicht geboostert sind. Sofern Sie nachweislich unter diese Kohorte als Tagespflegeperson fallen, erhalten Sie über die bekannten Ausgabestellen für Ihre Testung an jedem Betreuungstag maximal 5 Tests pro Woche. Somit stehen diesen Tagespflegepersonen insgesamt 25 Tests zur Verfügung (5 Wochen vom 10.01. bis 11.02.2021). Von dieser Gesamtsumme werden die bereits ausgeteilten Testkits seit 15.12.2021 abgezogen.

Zu 2.)

Hinsichtlich dieses Falls erreichen uns immer wieder Nachfragen. Dazu verweisen wir auf folgende Hinweise des Gesundheitsamtes zur Testpflicht in Kindertageseinrichtungen:

  • Bei den durch die Eltern durchgeführten Selbsttests zur Erfüllung der regelmäßigen Testpflicht löst bereits ein positives Selbsttest-Ergebnis eine Kindes die 5-tägige Testpflicht in der Betreuungsgruppe aus (nicht erst der PCR-Test).

Die Testpflicht beginnt bei Positivtestung innerhalb der Einrichtung ab dem nächsten Tag und bei Positivtestung außerhalb der Kindertagespflegestelle ab dem Tag der Kenntnisnahme der Kindertagespflegestelle über den positiven Fall (Tag 1 der 5-tägigen Testpflicht ist also der Tag nach dem positiven Selbsttest). Hier sind alle Tageskinder einzubeziehen, die innerhalb der letzten 10 Tage die Kindertagespflegestelle besucht haben.

  • Die 5-tägige Testpflicht muss über einen Leistungserbringer oder unter Aufsicht der Tagespflegeperson erfolgen (Selbsttests der Eltern reichen nicht aus).
  • Bei einem anschließenden negativen PCR-Testergebnis des zunächst im Selbsttest positiv getesteten Kindes kann die 5-tägige Testreihe der übrigen Kinder in der Betreuungsgruppe dann unterbrochen (beendet) werden.
  • Wenn Kinder nicht an der 5-tägigen Testpflicht teilnehmen, kann ab dem 5. Tag ein Schnelltest (ebenfalls Leistungserbringer oder unter Aufsicht der Tagespflegeperson) durchgeführt werden, um die Kindertagespflegestelle wieder betreten zu dürfen. Ohne Testung darf das Kind nach 10 Tagen, also ab dem 11. Tag, die Kindertagespflegestelle wieder betreten (orientiert an der CoronaVO-Absonderung).

Diese Hinweise ergeben sich auch aus dem folgenden Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO-Absonderung_Uebersicht.pdf

Zu 3.)

Übrigens enthält diese Seite immer tagesaktuelle Antworten zu FAQs zur Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas - bitte nach unten scrollen!

Wir senden Ihnen einen freundlichen Gruß vom Tageselternverein


Stand:  14. Januar 2022

Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen,

in unserem Rundschreiben vom 23.12.2021 haben wir Sie darüber informiert, dass bei einer Covid-19-Erkrankung eines Tageskindes in Ihrer Kindertagespflegestelle an den fünf darauf folgenden Tagen täglich Wiedereintrittstestungen für alle Tageskinder durchzuführen sind.

Zur Testpflicht nach § 5 Absatz 2 CoronaVO Absonderung gibt es zwischenzeitlich konkrete Hinweise, wie dies umzusetzen ist:

Beim Auftreten einer Infektion besteht für die in dieser Einrichtung betreuten Kinder innerhalb der Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, eine tägliche Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test für den Zeitraum von fünf Betreuungstagen. Diese Testungen müssen durch einen Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 TestV oder in der Einrichtung – von der Tagespflegeperson – erfolgen. Eine beaufsichtige Testung im Elternhaus (Eigenbescheinigung) ist in diesem Fall nicht ausreichend.

In unserem Rundschreiben vom 10.01.2022 hatten wir auch berichtet, dass das Land Baden-Württemberg beschlossen hat, dass das gesamte nicht-geboosterte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Start nach den Weihnachtsferien eine Testpflicht an jedem Betreuungstag hat.

Dem Tageselternverein Kreis Esslingen wurde für nächste Woche eine Nachlieferung von Tests, u. a. für nicht geboosterte Tagespflegepersonen angekündigt. Sobald diese eingetroffen sind, werden wir Sie umgehend informieren. Diese können dann von nachweislich nicht geboosterten Tagespflegepersonen bei den bekannten Abgabestellen abgeholt werden.

Wir wünschen Ihnen ein sonniges Wochenende.


Stand:  10. Januar 2022 

Guten Tag liebe Tagespflegepersonen,
guten Tag liebe Eltern,

wir hoffen, dass Sie zum Jahreswechsel Zeit hatten, um sich von den Herausforderungen des Betreuungs- und Arbeitsalltags zu erholen. Einige Tagespflegepersonen haben bereits letzte Woche Tageskinder betreut, viele starten heute mit Ende der Weihnachtsferien in Baden-Württemberg.

Bereits vor Weihnachten hatten wir Sie darüber informiert, dass die Tageskinder ab dem 10.01.2022 verpflichtend dreimal pro Woche zu testen sind. Sofern dies nicht erfolgt, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot in der Kindertagespflege. Die entsprechenden Details sind unserer Rundmail vom 23.12.2021 zu entnehmen bzw. können auch auf dieser Webseite (weiter unten) nachgelesen werden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Testbescheinigungen bzw. -dokumentation bei den Tagespflegepersonen verbleibt.

Für Testungen der Tageskinder sind zwischenzeitlich auch die entsprechenden Nachlieferungen eingetroffen. Somit erhalten Tageskinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis maximal zum Schuleintritt (sofern vom Kindergarten keine Testkits zur Verfügung gestellt werden) weitere 16 Testkits. Diese Testkits können ab Montag, 17.01.2022 wieder an den bekannten Abgabestellen von den Tagespflegepersonen für die Tageskinder abgeholt werden. Sollten sich Änderungen bei der Abholung ergeben, erhalten Sie direkt von der Fachberatung des Tageselternvereins eine Information dazu. Mit der Gesamtanzahl von 26 Testkits (10 Testkits aus der Dezember-Verteilung und weiteren 16 Testkits aus der Januar-Verteilung) können bis zu den Faschingsferien ab 28.02.2022 die Tageskinder dreimal pro Woche getestet werden.

Zudem hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, dass das gesamte nicht-geboosterte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Start nach den Weihnachtsferien eine Testpflicht an jedem Präsenztag hat, sofern keine Boosterimpfung vorliegt. 

All diese Neuerungen sind der aktualisierten Corona-Verordnung Kita zu entnehmen, die am Samstag, 07.01.2022 in Kraft trat.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien sowie Tageskindern einen guten Start in die Woche.


Stand:  23. Dezember 2021

Guten Tag sehr geehrte Eltern,
guten Tag sehr geehrte Tagespflegepersonen,

wir hatten Sie bereits letzte Woche darüber informiert, dass es ab Montag, 10. Januar 2022 eine Testpflicht in der Kindertagespflege für Kinder die das erste Lebensjahr vollendet haben, geben wird. Gerne teilen wir unseren aktuellen Kenntnisstand zum jetzigen Zeitpunkt - obwohl die neue Corona-Verordnung Kita noch nicht verabschiedet ist - mit Ihnen.

Wie Sie unter anderem dem Link zum Land Baden-Württemberg entnehmen können, sind drei Tests für Tageskinder pro Woche durchzuführen. Im Einzelnen gelten für die Testpflicht nun folgende Bedingungen:

  • Die Testpflicht umfasst drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests in der Woche.
  • Für ungetestete Kinder gilt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
  • Die Testungen können
  • entweder in der Kindertagespflegestelle durchgeführt,

  • oder den Eltern zur Durchführung im häuslichen Bereich überlassen werden. In diesem Fall bestätigen die Eltern der Kindertagespflegestelle schriftlich, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde; diese Möglichkeit gilt aber nicht für die Wiedereintrittstestungen*, nachdem ein Infektionsfall in der Kindertagespflegestelle aufgetreten ist. Ein Formularmuster für die Eigenbescheinigung, das Sie nach Ihren Bedürfnissen (z. B. durch Einfügen Ihres Logos der Kindertagespflegestelle) anpassen können, haben wir als Word Datei beigefügt.

Die Entscheidung, ob ein Testangebot in der Kindertagespflegestelle gemacht wird, trifft die Tagespflegeperson.

  • Darüber hinaus kann der erforderliche Testnachweis auch durch den von einer „Teststelle“, also von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes, ausgestellten Bescheinigung erbracht werden.

* Falls ein positiver Corona-Fall in der Kindertagespflegestelle auftritt, sind an den fünf darauf folgenden Tagen täglich Wiedereintrittstestungen für alle Tageskinder durchzuführen.

Wird in der Kindertagespflegestelle eine Testung angeboten, entscheiden sich die Eltern aber gegen eine Teilnahme ihres Kindes an dieser Testung, ist die Eigenbescheinigung der Eltern oder die Bescheinigung der Teststelle spätestens am Tag der Testdurchführung in der Kindertagespflegestelle vorzulegen. Gibt es kein Testangebot in der Kindertagespflegestelle, entscheidet über den Zeitpunkt der Vorlage des Testnachweises die Tagespflegeperson.

Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.

Ausnahmen von der Testpflicht für Tageskinder bestehen

  • wenn ein COVID-19-Test aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht wird,
  • für bereits immunisierte Kinder, also insbesondere für bereits von COVID-19 genesene Kinder (Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung).

Für die Testungen der Tageskinder bitten wir Sie vorerst mögliche Restbestände an Tests sowie die ganz aktuell zur Verfügung gestellten 10 Testkits pro Tageskind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres einzusetzen (Anmerkung: Bei Kindern, die bereits für den Besuch des Kindergartens und der Schule getestet werden, kann der dokumentierte Testnachweis auch in der Kindertagespflege anerkannt werden). Der Landkreis Esslingen ist bereits im Beschaffungsprozess für die nächste Lieferung, die wir kurzfristig zur erneuten Verteilung erwarten.

Über weitere Entwicklungen informieren wir Sie zeitnah.

Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.

Formular Eigenbescheinigung


Stand:  15. Dezember 2021
 
Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
sehr geehrte Eltern,

die Testungen in der Kindertagespflege werden auch im Jahr 2022 fortgeführt.

Zudem hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, eine Testpflicht ab 10. Januar 2022 in der Kindertagespflege mit drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests einzuführen. Die bisher vorgesehene Umsetzung können Sie der beigefügten Pressemitteilung entnehmen; jedoch ist noch einiges offen, was zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden kann. Weitere Details will die Landesregierung noch ausarbeiten und bekanntgeben. Wir halten Sie über die Konkretisierungen und Ausgestaltungen selbstverständlich informiert.

In dieser Verteilaktion (für die Zeit nach den Weihnachtsferien) steht nur folgendes Kontingent zur Verfügung:
  • Tageskinder (beschafft und finanziert durch den Landkreis): Selbsttests zur Eigenanwendung. Pro Tageskind (0 bis 6 Jahre) stehen insgesamt 10 Tests aus der vorhandenen Lieferung zur Verfügung.
  • Tagespflegepersonen (beschafft und finanziert durch das Sozialministerium): Selbsttests zur Eigenanwendung. Pro Tagespflegeperson werden 10 Tests ausgegeben.
Die Tests für die Tagespflegepersonen sowie für die Tageskinder bis zum Schuleintritt sind ab nächster Woche verfügbar. Bei älteren Kindern wird davon ausgegangen, dass diese in der Schule getestet werden.

Sobald weitere Tests für die Tageskinder eingetroffen sind, informieren wir Sie unverzüglich.

Wir bitten die Tagespflegepersonen erneut, die Tests für sich und Ihre Tageskinder bei den Ihnen bereits bekannten Abgabestellen abzuholen und an die Eltern zu verteilen. Sollten sich Änderungen bei der Abholung ergeben, erhalten Sie direkt von der Fachberatung des Tageselternvereins eine Information dazu.

Wir danken allen Eltern und Tagespflegepersonen für Ihre aktive Unterstützung.

Pressemitteilung KM: Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab 10. Januar 2022

 

Stand:  16. November 2021  
 
Liebe Tageseltern, liebe Eltern,

ab Mittwoch, 17.11.2021 greift die Alarmstufe in Baden-Württemberg. Dies hat aktuell keine Auswirkungen auf das Betreuungsangebot der Kindertagespflege.

Sowohl für die Tagespflegepersonen als auch die Tageskinder bis zum Schuleintritt werden regelmäßig Selbsttests zur Verfügung gestellt. Wir bitten erneut alle Beteiligten in der Kindertagespflege dieses Angebot zu nutzen. Sollten Sie weitere Tests benötigen, wenden sich Eltern an ihre Tagespflegeperson. Tagespflegepersonen erhalten ihre eigenen Schnelltests und die Schnelltests für die Tageskinder bei den bekannten Ausgabestellen; dazu können auch jederzeit die zuständigen Fachberaterinnen beim Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. angesprochen werden.

Ergänzend noch ein Hinweis:
Die Gesundheitsämter kontaktieren aktuell positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig. Weiterhin gilt jedoch die Absonderungspflicht, die von den Behörden kontrolliert wird. Damit werden die Ressourcen stärker für den Schutz der vulnerablen Gruppen gebündelt. Die jeweils aktuellen Informationen zur Absonderungspflicht können Sie der aktuellsten Corona-Verordnung Absonderung entnehmen. Diese ist auf der Seite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ abzurufen.

Bleiben Sie gesund.

Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand:  8. November 2021  

Guten Tag liebe Tagespflegepersonen,
guten Tag liebe Eltern,

es haben sich einige Änderungen bzw. Konkretisierungen zur Betreuung in der Kindertagespflege unter Corona-Bedingungen ergeben, die uns nun vorliegen. Gerne informieren wir Sie dazu:

Wir senden Ihnen einen Gruß zum Wochenstart – bleiben Sie gesund.


Stand:  28. Oktober 2021  
 
Sehr geehrte Tagespflegepersonen, sehr geehrte Eltern,

die Testungen in der Kindertagespflege werden auch nach den Herbstferien fortgeführt.

Zur Verteilung kommen dieses Mal für

Tageskinder (beschafft und finanziert durch den Landkreis):
Selbsttests zur Eigenanwendung. Pro Tageskind (0 bis 6 Jahre) stehen insgesamt 12 Tests bis zu den Weihnachtsferien aus der vorhandenen Lieferung zur Verfügung.


Tagespflegepersonen (beschafft und finanziert durch das Sozialministerium):
Selbsttests zur Eigenanwendung. Pro Tagespflegeperson werden 16 Tests bis Jahresende ausgegeben.

Die Tests für die Tagespflegepersonen sowie für die Tageskinder bis zum Schuleintritt sind ab nächste Woche Mittwoch, 03.11.2021 verfügbar. Bei älteren Kindern wird davon ausgegangen, dass diese in der Schule getestet werden.

Wir bitten die Tagespflegepersonen erneut, die Tests für sich und Ihre Tageskinder bei den Ihnen bereits bekannten Abgabestellen abzuholen und an die Eltern zu verteilen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an Ihre Fachberaterin am jeweiligen Beratungsstandort.

Wir danken allen Eltern und Tagespflegepersonen für Ihre aktive Unterstützung.


Stand:  4. Oktober 2021

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,

sehr geehrte Eltern,

die Corona-Verordnung Kita wurde als Notverkündung mit Wirkung zum 04.10.2021 angepasst. Hier sind die für die Kindertagespflege wichtigen Änderungen:

  • Die Bestimmungen zur Kohortenbildung wurden aufgehoben. Die Betreuung kann daher im Rahmen des betriebserlaubten Konzepts wieder ohne Gruppenbeschränkungen durchgeführt werden. Das gilt auch für Ausflüge, Spaziergänge und die Nutzung öffentlicher Spielplätze. (Anmerkung seitens des Tageselternverein Kreis Esslingen: somit sind auch Treffen mehrerer Tagespflegepersonen auf dem Spielplatz erneut möglich.)
  • Für Eltern und sonstige externe Personen gilt für den Zutritt zur Kindertagespflege grundsätzlich die Pflicht, einen sogenannten 3G-Nachweis vorzulegen. Ausgenommen sind weiterhin die in der Kindertagespflege betreuten Kinder, solange kein Infektionsfall in der Betreuungsgruppe auftritt, sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Veranstaltungen und Gremiensitzungen, die in der Kindertagespflege oder auf dem Gelände der Kindertagespflege stattfinden, wie z.B. Elternabende.
  • Nicht-immunisierte Tagespflegepersonen können der Testpflicht auch dadurch nachkommen, dass ein Testnachweis einer dafür zugelassenen externen Teststelle vorgelegt wird.
  • Sofern eine Tagespflegeperson die Kindertagespflege alleine im Privathaushalt oder in anderen geeigneten Räumen durchführt, muss die Testung nicht unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person durchgeführt werden.

Die ausführliche Corona-Verordnung Kita kann hier nachgelesen werden: https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E1371110660/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Coronaverordnungen/2021-10-03%20CoronaVOKita.pdf

Starten Sie gut in die Woche – herzliche Grüße aus der Geschäftsstelle des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand:  14. September 2021  

Guten Morgen sehr geehrte Tagespflegepersonen,

wie bereits in unserem letzten Rundschreiben vom 12.09.2021 angekündigt, haben wir auf Konkretisierungen für die Kindertagespflege zur Testpflicht gewartet. Dazu hat sich das Kultusministerium Baden-Württemberg nun geäußert. Die Details können Sie dem beiliegenden Schreiben entnehmen.

Das Wesentliche kurz zusammengefasst:

Tagespflegepersonen, die nicht immunisiert sind (d. h. nicht geimpft oder nicht genesen) müssen sich täglich vor Arbeitsaufnahme testen und dies dokumentieren. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben tritt eine Untersagung der Ausübung der Kindertagespflege in Kraft.

Bei der im eigenen Haushalt arbeitenden Kindertagespflegeperson muss die Testung nicht von einer weiteren volljährigen Person überwacht werden.

Zudem erhielten wir vom Landesgesundheitsamt einen aktuellen „Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung“, den wir gerne an Sie weiterleiten. Auf Seite 4 und 5 sind die Regelungen für die Kindertagespflege konkretisiert.

Wir senden Ihnen einen freundlichen Gruß

2021-09-13_MD-Schreiben_Kita_und_Kindertagespflege

2021-09-12_ÄnderungsVO_CoronaVO_Kita

LGA_Testungen_ab_13.09.2021


 

Stand:  12. September 2021  

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Tagespflegepersonen,

bereits zu Beginn der Sommerferien hatten wir Sie informiert, dass die Testungen in der Kindertagespflege auch nach den Sommerferien fortgeführt werden.

Die Tests für die Tagespflegepersonen sowie für die Tageskinder bis zum Schuleintritt sind ab nächste Woche Mittwoch, 15.09.2021 verfügbar. Bei älteren Kindern wird davon ausgegangen, dass diese in der Schule getestet werden. Wir bitten die Tagespflegepersonen erneut, die Tests für sich und Ihre Tageskinder bei den Ihnen bereits bekannten Abgabestellen abzuholen und an die Eltern zu verteilen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an Ihre Fachberaterin am jeweiligen Beratungsstandort.

Zur Verteilung für den Zeitraum bis zu den Herbstferien (Ende Oktober) kommen:

  • Tagespflegepersonen (beschafft und finanziert durch das Sozialministerium): Selbsttests zur Eigenanwendung, pro Tagespflegeperson sind ebenfalls zwei Tests pro Woche und somit auch 13 Tests insgesamt bis zu den Herbstferien eingeplant

Für Betreuungspersonal in Kindertageseinrichtungen und Lehrkräfte in Schulen wurde zwischenzeitlich in Baden-Württemberg angeordnet, dass sich diese Personengruppen – sofern sie nicht nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind – täglich unter Aufsicht testen. Noch offen ist aktuell, welche Auswirkungen dies auf Tagespflegepersonen haben wird. Sobald wir dazu nähere Informationen haben, informieren wir Sie.

Obwohl die Testungen in der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt weiterhin freiwillig sind, sind diese ein wichtiges Instrument zur Pandemieeindämmung.  (Besonderer und ergänzender Hinweis: Testpflicht für Kinder in der Kindertagesbetreuung können durch Beschlüsse in einzelnen Gemeinden und Städten vorliegen. Sollte dies in einzelnen Kommunen im Landkreis Esslingen umgesetzt werden, erhalten bzw. erhielten Sie dazu eine gesonderte Information.)

Wir danken allen Eltern und Tagespflegepersonen für Ihre aktive Unterstützung.


Stand:  30. August 2021 

Guten Tag, sehr geehrte Tagespflegepersonen und sehr geehrte Eltern,

das Land Baden-Württemberg hat neben der Anpassung der allgemeinen Corona-Verordnung vom 16.08.2021 nun auch die Corona-Verordnung Kita, die auch für die Kindertagespflege gilt, angepasst. Damit entfallen die inzidenzabhängigen Vorgaben, nach denen sich bisher die einschränkenden Maßnahmen bestimmt haben. Die Änderungen betreffen ferner Absonderungen im Falle einer Infektion sowie die Masken- und Testpflicht.

Mit seinem Schreiben vom 27.08.2021 hat das Kultusministerium Baden-Württemberg die wesentlichen Änderungen konkretisiert. (Besonderer und ergänzender Hinweis: Ausnahmen von der Testpflicht können durch Beschlüsse in einzelnen Gemeinden und Städten vorliegen. Sollte dies in einzelnen Kommunen im Landkreis Esslingen umgesetzt werden, erhalten bzw. erhielten Sie dazu eine gesonderte Information.)

Die aktuelle Corona-Verordnung Kita mit Stand 27.08.2021 bzw. haben wir Ihnen ebenso beigefügt.

In § 5 der Corona-Verordnung Kita wird auf die aktuell gelten Schutzhinweise, u. a. bei der Unfallkasse Baden-Württemberg unter https://www.ukbw.de/informationen-service/coronavirus-information-und-unterstuetzung/ in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar, verwiesen. Wir haben Ihnen diese ebenfalls in der aktuell gültigen Version mit Stand 10.06.2021 beigefügt.

Wie bereits in unserem letzten Corona-Rundschreiben vom 28.07.2021 erwähnt, werden erneut Tests für Tagespflegepersonen und Tageskinder nach den Schulferien verteilt. Wir informieren Sie, sobald uns diese vorliegen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Start in den September, der uns hoffentlich wieder mit höheren Temperaturen verwöhnt.

2021_08_27_CoronaVO_Kita_Staatsekretär_Schebesta_MdL

UKBW_Schutzhinweise_Kita_20210610


Stand:  28. Juli 2021
 
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Tagespflegepersonen,

die Testungen in der Kindertagespflege werden auch in den Sommerferien fortgeführt. Bis zum Beginn des neuen Schuljahres gibt es hierfür noch Restbestände an Tests. Diese erhalten Sie bei Bedarf bei den Ihnen bereits bekannten Ausgabestellen. Wir bitten die Tagespflegepersonen erneut, die Tests für sich und Ihre Tageskinder abzuholen und an die Eltern (der während der Ferien tatsächlich betreuten Tageskinder) zu verteilen.

Zum Schutz vor einer erneuten Ausbreitung des Corona- Virus oder seiner Varianten hat das Kultusministerium in seiner Mitteilung vom 13.07.2021 angekündigt, dass der Schuljahresbeginn nach den Sommerferien durch regelmäßige Tests in Schulen, Kitas und der Kindertagespflege begleitet werden wird. Über die konkrete Umsetzung sowie die Verteilung der Tests informieren wir Sie zu gegebener Zeit. Weitergehende Informationen finden Sie vorerst unter: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/regelmaessige-testungen-in-schulen-und-kitas-nach-den-sommerferien-vorgesehen-1/
Für Reiserückkehrer gibt es zudem ein Merkblatt. Sie finden dieses in der Anlage.

Wir wünschen Ihnen schöne Ferien, erholsame Tage mit Ihren Lieben und eine gesunde Rückkehr aus dem Urlaub.

Sommerliche Grüße aus Denkendorf

Stand:  02. Juli 2021
 
Sehr geehrte Tagespflegepersonen,

die Testungen in der Kindertagespflege werden fortgeführt. Erneut sind daher Testkits für die Tagespflegepersonen (kostenfrei zur Verfügung gestellt vom Sozialministerium Baden-Württemberg) bei uns eingetroffen. Sie werden am kommenden Montag, 05.07.2021 wieder vom THW im Landkreis Esslingen ausgefahren und stehen danach zur Verteilung vor Ort bereit. Die konkreten Abholorte und ggf. Abholzeiten erhalten Sie von Ihrer Fachberaterin.

Dieses Mal kommen sowohl Nasal- als auch Spucktests in die Verteilung. Für jede Tagespflegeperson stehen 8 Tests zur Verfügung. Damit können zwei Tests pro Woche bis zum Beginn der Sommerferien Ende Juli 2021 durchgeführt werden.
Obwohl die Inzidenzen bundesweit und auch im Landkreis Esslingen rückläufig und die Testungen in der Kindertagesbetreuung weiterhin freiwillig sind, sind diese ein wichtiges Instrument zur Pandemieeindämmung. Wir danken Ihnen für Ihre aktive Unterstützung.

Freundliche Grüße zum Wochenende

Stand:  17. Juni 2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Tagespflegepersonen,

die bereits angekündigten Testkits für die Tageskinder werden am Donnerstag, 17.06.2021 durch das THW an die bekannten Ausgabestellen ausgeliefert und stehen danach zur Verteilung vor Ort bereit. Die konkreten Abholorte und ggf. Abholzeiten erhalten die Tagespflegepersonen von Ihrer Fachberaterin

Diese Woche kommen Nasaltests für die Tageskinder zwischen 0 und 6 Jahren (finanziert und beschafft durch den Landkreis Esslingen) in die Verteilung. Bei älteren Kindern gehen wir davon aus, dass diese in der Schule getestet werden und der dort zur Verfügung gestellte Nachweis über die Testung der Tagespflegeperson vorgelegt werden kann. Für jedes Tageskind, welches in diese Altersgruppe fällt, stehen 11 Tests zur Verfügung. Damit können zwei Tests pro Woche durchgeführt werden und diese reichen bis zum Beginn der Sommerferien Ende Juli 2021.

Wir bitten die Tagespflegepersonen erneut, die Tests für die Tageskinder abzuholen und an die Eltern der betreuten Tageskinder zu verteilen.

Obwohl die Inzidenzen bundesweit und auch im Landkreis Esslingen rückläufig und die Testungen in der Kindertagesbetreuung weiterhin freiwillig sind, sind diese ein wichtiges Instrument zur Pandemieeindämmung. Wir danken Ihnen für Ihre aktive Unterstützung.

Genießen Sie die schöne Sommerzeit.

Freundliche Grüße


Stand:  10. Juni 2021

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

derzeit warten wir auf die Nachlieferung der Corona Testkits für die Tageskinder. Das Landratsamt hat ausreichend Nasaltests bestellt.

Wir werden Sie informieren, sobald diese uns erreichen und wie sie je vor Ort verteilt werden. Sollten Sie aktuell Tests benötigen, wenden Sie sich gern an das für Sie zuständige Beratungsbüro vor Ort. Dort gibt es noch Restbestände aus der letzten Lieferung.

Wir senden Ihnen einen sonnigen Gruß aus Denkendorf


Stand:  1. Juni 2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Tagespflegepersonen,

im Anhang finden Sie ein wichtiges Informationsschreiben, welches wir Ihnen im Namen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe weiterleiten. Zudem wurden Stand heute die FAQs auf deren Homepage aktualisiert.

Diese finden Sie für Tagespflegepersonen unter: https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-1730583137/18506185/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Tagespflegepersonen.pdf

und für Eltern unter: https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E63461775/18506184/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Eltern.pdf

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die im jeweiligen Dokument aufgezeigten Ansprechpartner.

Wir senden Ihnen einen sonnigen Gruß aus Denkendorf!

wichtiges Informationsschreiben


Stand:  21. Mai 2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Tagespflegepersonen,

nach dem Ende der Notbetreuung und der Rückkehr zum Regelbetrieb werden die Testungen in der Kindertagespflege fortgeführt.

Erneut sind Tests sowohl für die Tageskinder (finanziert und beschafft durch den Landkreis Esslingen) sowie für die Tagespflegepersonen (kostenfrei zur Verfügung gestellt vom Sozialministerium Baden-Württemberg) eingetroffen. Wir bitten die Tagespflegepersonen erneut, die Tests für Sie selbst als auch für die Tageskinder – sofern eine Betreuung in den Pfingstferien stattfindet – abzuholen und an die betreuten Tageskinder zu verteilen. Die Tests werden am kommenden Dienstag, 25.05.2021 wieder vom THW im Landkreis Esslingen ausgefahren und stehen danach zur Verteilung vor Ort bereit. Die konkreten Abholorte und ggf. Abholzeiten erhalten Sie von Ihrer Fachberaterin.

Folgende Tests kommen in die Verteilung:

• Tagespflegepersonen: Je zwei Spucktests für die nächsten fünf Wochen, somit pro Tagespflegeperson insgesamt 10 Spucktests.
• Tageskinder: Für die nächsten zwei Wochen (= Pfingstferien) werden pro Tageskind insgesamt zwei Nasaltests bereit gestellt. Die reduzierte Anzahl ergibt sich aufgrund der kürzeren Betreuungswochen durch die Feiertage; zudem können ggf. vorhandene Spucktests aus der ersten Lieferung auch noch zum Einsatz kommen.
(Ergänzende Anmerkung: Die Tageskinder der Stadt Leinfelden-Echterdingen erhalten zwei Nasaltests pro Woche, da hier seit 03.05.2021 eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle Kindertagesbetreuungen besteht.)


Zudem hat die Wirtschaftliche Jugendhilfe die FAQs mit Stand 21.05.2021 zum aktuellen Stand der Regelbetreuung unter Pandemiebedingungen aktualisiert.
Diese sind bereits auf der Homepage des Landkreises Esslingen unter https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html eingestellt und können jeweils abgerufen werden:

• Eltern: https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E294427691/18480732/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Eltern.pdf
• Tagespflegepersonen: https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-1499617221/18480733/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Tagespflegepersonen.pdf

Wir danken allen Tagespflegepersonen im Landkreis Esslingen für ihr Engagement in der Betreuung von Tageskinder und deren Eltern in das Vertrauen der Kindertagespflege. Eine Rückkehr zum Regelbetrieb – derzeit noch unter Pandemiebedingungen – ist ein wichtiges Signal für die Tageskinder und deren Eltern.

Genießen Sie das verlängerte Wochenende über Pfingsten!


Stand:  19. Mai 2021

Nachfragen zur Inzidenzfeststellung und Regelbetreuung unter Pandemiebedingungen

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Tagespflegepersonen,


uns erreichen Nachfragen hinsichtlich der feststellenden Verfügung, ob die Sieben-Tages-Inzidenz unterhalb der Bundesnotbremse liegt. Der Landkreis Esslingen hat bereits festgestellt, dass die Inzidenzwerte unterschritten sind. Weitere Informationen dazu können Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-esslingen.de sowie https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-1820389504/18459860/Feststellung%20zum%2014.05.2021.pdf nachlesen. Somit kehrt die Kindertagespflege zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück.

Hinsichtlich der finanziellen Konkretisierungen wird die Wirtschaftliche Jugendhilfe in den nächsten Tagen die FAQs aktualisieren. Wir werden Sie dann umgehend informieren.

Freundliche Grüße

Stand:  14. Mai 2021

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

anbei erhalten Sie unseren aktuellen Stand zur Inzidenz im Landkreis Esslingen. Sobald uns weitere Konkretisierungen für die Kindertagespflege (bspw. zum Thema finanzielle Fragestellungen) vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich.

Wir wünschen Ihnen ein sonniges Wochenende

************************************************************************************************
Sehr geehrte Damen und Herren Oberbürgermeister und Bürgermeister,

anbei erhalten Sie die deklaratorische, feststellende Verfügung, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner seit mehr als fünf Werktagen in Folge im Landkreis Esslingen unterschritten ist. Das Robert-Koch-Institut hat ebenfalls für den gestrigen Tag eine Inzidenz von unter 165 ausgewiesen, so dass wir die Verfügung heute bekanntgeben. Damit treten die Maßnahmen des § 28 b Abs. 3 IfSG ab Freitag, den 14.05.2021 außer Kraft.

Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir beabsichtigen, am Samstag, den 15.05.2021 eine weitere feststellende Verfügung zu erlassen, sofern der Landkreis auch in den kommenden Tagen eine Inzidenz unter 150 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner aufweisen wird. Damit würden die Maßnahmen des § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Halbsatz 2 b) IfSG ab Sonntag, den 16.05.2021 außer Kraft treten, sodass Click&Meet unter den gesetzlichen Voraussetzungen wieder möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dominique Scheuermann

Dr. Dominique Scheuermann
Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen

Landratsamt Esslingen – Gesundheitsamt
Amtsleiterin
Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen

Tel 0711 3902 4 1600
Fax auf PC 0711 3902 5 1600
Mail Gesundheitsamt@LRA-ES.de

Feststellung_zum_14.05.2021


Stand:  5. Mai 2021
 
Sehr geehrte Tagespflegepersonen,

die Wirtschaftliche Jugendhilfe hat die FAQs mit Stand 05.05.2021 aktualisiert. Sie enthält einige Konkretisierungen für die aktuelle Notbetreuungssituation sofern im Landkreis Esslingen eine Inzidenz über 165 vorliegt.

Diese sind bereits auf der Homepage des Landkreises Esslingen unter https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html eingestellt und können zudem unter https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-492392887/18430048/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Tagespflegepersonen.pdf direkt eingesehen werden.

Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Arbeit – auch im Namen der Eltern und Ihrer Kinder.
 

Stand:  24. April 2021

Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen,

das Kultusministerium Baden-Württemberg hat nun die Kriterien für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ab Samstag, 24. April 2021 formuliert, sofern in einem Landkreis die Schließung der Tagespflegestellen erfolgt. Im Landkreis Esslingen gilt dies ab heute.

Die Notbetreuung findet unter den bekannten und etablierten Kriterien statt. Anspruch auf Notbetreuung haben demnach Kinder

‒ deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist,
‒ deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (das kann auch im Home-Office der Fall sein) oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und hierdurch an der Betreuung gehindert sind, oder
‒ die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

Die Kriterien, die erneut zur Anwendung kommen, wurden bereits in der Zeit vom 16.12.2020 bis 22.02.2021 angewandt und können hier detaillierter eingesehen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Anlagen_PMs_2021/210106_Anlage_Orientierungshilfe_Notbetreuung_Kita.pdf

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund und zuversichtlich.

2021_04_23_Auswirkungen_der_Bundesnotbremse_auf_den_Schul-_und_Kitabetrieb.pdf


Stand:  23. April 2021, 10:50 Uhr

Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen,

erneut befinden wir uns in einer Situation die sich stündlich verändert. Bundestag und Bundesrat haben das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde entsprechend geändert. Das Gesetz tritt am Samstag, 24. April 2021 in Kraft und sieht Schließungen von Tagespflegestellen ab einer Inzidenz von 165 vor. Im Hinblick darauf hat die Wirtschaftliche Jugendhilfe nachfolgend die wichtigsten Veränderungen in den Ihnen bereits bekannten FAQs angepasst.
Konkrete Informationen zur Umsetzung des Gesetzes, die für den Landkreis Esslingen zum Tragen kommen werden, liegen uns noch nicht vor (bspw. Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Notbetreuung, usw.). Sobald dies der Fall ist, halten wir Sie natürlich informiert.

FAQs Eltern:

https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-652767615/18390203/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Eltern.pdf

FAQs TPP:

https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-1295053526/18390204/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Tagespflegepersonen.pdf

Bleiben Sie weiterhin gesund und zuversichtlich
Ihr Team der Geschäftsstelle


Stand:  23. April 2021, 10:40 Uhr
 
Liebe Eltern,
liebe Tagespflegepersonen!

Beigefügt erhalten Sie wichtige Informationen des Landkreis Esslingen über die Testungen der Kinder in der Kindertagespflege.

Ihre Fachberaterin wird Ihnen zeitnah Details zum Ablauf und zur Abholung der Testkits zukommen lassen.

Viele Grüße aus der Geschäftsstelle
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.

2021-04-23_Elternbrief_Tests_Corona

 

Stand:  12. April 2021

 
Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
sehr geehrte Eltern,

soeben hat uns der Landkreis Esslingen darüber informiert, dass er für alle Tageskinder die Lollipop-Antigen-Speicheltest beschafft. Diese Tests sollen sehr kinderfreundlich in der Anwendung sein.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Tests im Laufe der nächsten Woche in den Beratungsbüros eintreffen. Bis dahin sollen auch die Fragen geklärt sein, zu welchen Zeitpunkten, an welchen Orten und in welcher Form diese Tests durchgeführt werden. Selbstverständlich werden wir Sie weiterhin zeitnah und aktuell informieren, sobald uns nähere Informationen vorliegen.

Ergänzend verweisen wir noch auf die Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie der Unfallkasse Baden-Württemberg, die erneut aktualisiert wurden. Diese und weitere Aktualisierungen können jederzeit unter https://www.ukbw.de/informationen-service/coronavirus-information-und-unterstuetzung/ abgerufen werden.

Wir wünschen Ihnen eine gute Woche.

2021-03-29_Schutzhinweise_fuer_Kindertageseinrichtungen_KVJS_UKBW-LGA.pdf


Stand:  9. April 2021
 
Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
sehr geehrte Eltern,

aus der beigefügten Pressemitteilung entnehmen Sie unter anderem, dass das Land Baden-Württemberg und die kommunalen Landesverbände die Testungen ab dem 12.04.2021 zunächst bis zum 21.05.2021 auf die stufenweise Einführung einer regelmäßigen Testung auch der Kita-Kinder in Baden-Württemberg (einschließlich Kindertagespflege) ausweiten werden. Die Aufrechterhaltung des Kitabetriebs sowie der Kindertagespflege unter Pandemiebedingungen erscheint nur mit der Gewährleistung einer regelmäßigen Testung auch der betreuten Kinder möglich.

Wie wir von der Stabsstelle Corona des Gemeindetags Baden-Württemberg erfahren haben, sind damit noch viele offene Fragestellungen in der Umsetzung verbunden. Dazu sind die beteiligten Stellen bereits in intensiven Vorbereitungen und Abstimmungen und haben uns zeitnah weitere Informationen versprochen. Wir halten Sie selbstverständlich informiert.

Wir senden Ihnen einen herzlichen Gruß aus der Geschäftsstelle

Stand:  30. März 2021

Liebe Tagespflegepersonen,

das Testverfahren für die Kindertagespflege wird sich ab dem 01. April 2021 ändern.

Wir haben in einem ersten Schritt mit Ihren kommunalen Ansprechpartnern auf den Rathäusern geklärt, wie es in der jeweiligen Kommune funktionieren kann, damit die Schnelltests und die entsprechenden Informationen zu Ihnen kommen können.

Im zweiten Schritt werden Sie von Ihrer Fachberaterin vor Ort informiert werden wie das entsprechende Verfahren an Ihren Wohnorten aussieht.

Bitte sehen Sie von einzelnen Abfragen auf Ihren Rathäusern ab.

Wir danken Ihnen sehr und wünschen Ihnen eine wunderbar sonnige Osterzeit


Stand:  2. März 2021

Liebe Tagespflegepersonen,

nachfolgende Information des Landratsamt Esslingen leiten wir gerne an Sie weiter.

Zudem machen wir Sie auf die Website www.impfterminmonitor.de aufmerksam. Der Impfterminmonitor ermöglicht Ihnen einen schnellen Überblick über die Verfügbarkeit von Erstimpfterminen an allen Impfzentren, die beim Patientenservice 116117 buchbar sind.

Weiter empfehlen wir Ihnen zu Ihrem Impftermin neben der Original-Impfbescheinigung eine Kopie mitzunehmen. Im Impfzentrum muss die Bescheinigung abgebeben werden. Wie uns mitgeteilt wurde, kann man – bei Vorliegen des Originals – auch die Kopie abgeben. Beim zweiten Impftermin kann dann das Original verwendet werden.


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Liebe Kindertagespflegepersonen,

letzte Woche wurden die Bescheinigungen zur Impfberechtigung an Sie postalisch versandt.
Zwischenzeitlich erreichen uns unzählige Fragen dazu.

Bitte beachten Sie: Wir sind keine Impfberatungshotline und können Ihnen keine Beratung zum Impfen, zum Vorgehen zum Impftermin oder Ähnlichem anbieten. Bitte wenden Sie sich hierzu an die reguläre Hotline des Landes unter Telefon 116 117.

Zudem können wir nur Kindertagespflegepersonen eine Berechtigung ausstellen. Für Angehörige besteht bisher kein Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Rau

Landratsamt Esslingen
SG 322 – Fachberatung Kindertagesbetreuung
Sachgebietsleitung
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3902-42922
Telefax 0711 3902-52922
rau.heike@LRA-ES.de
www.landkreis-esslingen.de

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Freundliche Grüße
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand:  24. Februar 2021 +++ 12:45 Uhr

Nachtrag:

Liebe Kindertagespflegepersonen,

durch meine vorherige Mail kam es zu einigen Fragen und Bitten. Hier kurz eine Rückmeldung dazu:

- Ich versuche bis heute Nachmittag alle ca. 600 Bescheinigungen zu erstellen und per Post zu versenden. Leider ist das Versenden per Mail nicht möglich, da dies der Datenschutz nicht zulässt.

- Rücksprache mit der Servicehotline: Ich habe bei der Servicehotline Impfen angefragt, ob es ausreicht, dass Sie mit der gültigen PE und dem Ausweis zum Impfzentrum zum Termin gehen. Dies wurde verneint. Es sei zwingend notwendig, dass die Bescheinigung mitgebracht wird.

- Für Personen mit Termin in den nächsten Tagen: Bitte melden Sie sich im Sekretariat Tel. 0711 3902-42515. Sie können dann die Bescheinigung im 4. Stock des Erweiterungsbaus abholen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Abholung anmelden müssen, da nur Personen mit Terminvereinbarung eingelassen werden.

Wir entschuldigen uns für die Umstände, aber leider lässt sich das Verfahren nicht anders bewerkstelligen.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Rau

Landratsamt Esslingen
SG 322 – Fachberatung Kindertagesbetreuung
Sachgebietsleitung
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3902-42922
Telefax 0711 3902-52922
rau.heike@LRA-ES.de
www.landkreis-esslingen.de

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Stand:  24. Februar 2021 +++ 10:30 Uhr

Liebe Tagespflegepersonen,

wir leiten Ihnen heute sehr gern die neuen Informationen zur Impfung in Baden-Württemberg weiter:

Lehrkräfte und Erzieher*innen können seit dem 22. Februar 2021 einen individuellen Impftermin in einem für sie günstig gelegenen Impfzentrum ganz regulär über die zentrale Terminvergabe buchen. Gleiches gilt für das medizinische Personal aus den Stufen 1 und 2 der STIKO-Empfehlungen unter 65 Jahren auch. Die Terminvergabe für die Berechtigten unter 65 erfolgt dabei zentral über die Hotline 116 117 sowie vor allem über Impfterminservice.de. Aufgrund der großen Menge an AstraZeneca werden in den nächsten Wochen viele Termine verfügbar sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der zu erwarteten zahlreichen Anfragen kurzfristig zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen kann.
Impfberechtigt sind nach dem neuen Beschluss Lehrkräfte, Erzieher*innen, Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen.
Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die so gebuchten Termine sind gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.

Diesen Auszug und weitere Informationen des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/?&pk_medium=messenger&pk_campaign=210223_mes&pk_source=mes&pk_keyword=impfprio2
Hier ist auch die Bescheinigung enthalten, die im Impfzentrum vorlegelegt werden soll: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Impfbescheinigung-Arbeitgeber_LaD.pdf

Dazu schreibt Ihnen Frau Rau des Landratsamtes Esslingen:

Liebe Kindertagespflegepersonen,

durch die veränderte Impfstrategie des Landes können sich nun auch Kindertagespflegepersonen impfen lassen.
Als Nachweis der Berechtigung muss die Bescheinigung zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf dem Postweg von uns.

Bitte beachten Sie, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird und wir bemüht sind, Ihnen allen diese Bescheinigung innerhalb der nächsten Woche zukommen zu lassen. Für Personen, die bereits vor Zugang der Bescheinigung einen Impftermin erhalten haben, empfehlen wir zwei mögliche Vorgehensweisen:

1. Impftermin verschieben bis die Bescheinigung da ist oder
2. mit der gültigen Pflegeerlaubnis zum Termin gehen (hier kann es aber zur Ablehnung des Impfzentrums kommen).

Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Rau

Landratsamt Esslingen
SG 322 – Fachberatung Kindertagesbetreuung
Sachgebietsleitung
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Wir freuen uns, dass es dazu voran geht. Weiterhin werden uns in der nächsten Woche pro Tagespflegeperson 60 medizinische Masken geliefert werden. Diese werden an Sie über Ihre Fachberaterin vor Ort ausgegeben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie zeitnah von ihr.

Freundliche Grüße
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand:  18. Februar 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Tagespflegepersonen,

die Wirtschaftliche Jugendhilfe hat ihre FAQs hinsichtlich des weiteren Vorgehens ab dem 22. Februar 2021 aktualisiert. Dabei ist insbesondere die Abfrage, die durch die Eltern auszufüllen ist, sowie die Übergangsfrist bis 28.02.2021 von Bedeutung.

Sie finden die FAQs für Eltern unter https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-1687682069/18174454/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Eltern.pdf

und für Tagespflegepersonen unter https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E813240315/18174455/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Tagespflegepersonen.pdf

Alle Dokumente sind grundsätzlich auch auf der Homepage des Landkreises Esslingen für Sie online abrufbar unter: https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html.


Wichtige Infos für alle Tagespflegepersonen:

Wir erhielten heute aktuelle Informationen des Kultusministeriums, wie die Teststrategie ab dem 22. Februar 2021 ausgestaltet wird. Details dazu können Sie diesem Schreiben entnehmen. Die freiwillige Testmöglichkeit wird ab dem 22. Februar 2021auf wöchentlich zwei anlasslose Testoptionen pro Woche bis einschließlich 31. März 2021 ausgeweitet. Die Testungen werden mittels Antigen-Test durchgeführt. Das Land Baden-Württemberg trägt die Kosten hierfür.

Die für die Tests benötigten Berechtigungsscheine zur kostenlosen Testung sind nachfoglgend beigefügt. Bitte beachten Sie, dass diese bereits pro Kalenderwoche für Sie vorbereitet sind.

Ebenso finden Sie nachfolgend die aktualisierten Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie. Diese sind wie immer auch aktuell auf der Homepage des KVJS Baden-Württemberg unter https://www.kvjs.de/jugend/kindertageseinrichtungen/aktuelle-gesetzliche-vorgaben-und-empfehlungen/#c26614 abrufbar.

Wir halten Sie über weitere Aktualisierungen und Änderungen informiert.

Freundliche Grüße
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.

Beigefügtes Dokument: Berechtigungsschein_Teststrategie_Kitas_22_Feb_bis_01_März


Stand:  12. Februar 2021

Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen,

gestern hat die Landesregierung von Baden-Württemberg beschlossen, ab Montag, 22.02.2021 zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückzukehren. Somit wird es keine Notbetreuungen mehr geben. In der Kindertagespflege unterliegen Tagespflegepersonen dann keinen Betreuungseinschränkungen mehr. Informationen dazu können Sie auch dem aktuellen Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg entnehmen.

Im Laufe der nächsten Woche erwarten wir noch folgende Konkretisierungen:

• Aktualisierung der Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie (durch die Unfallkasse Baden-Württemberg)
• Konkrete detaillierte Informationen zum erweiterten Testangebot für Tagespflegepersonen
• Informationen zur Ausstattung von Tagespflegepersonen mit drei FFP2-Masken durch das Sozialministerium

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises hat bereits ihre FAQs für Eltern (https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-766355920/18154861/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Eltern.pdf) sowie Tagespflegepersonen (https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-1085684026/18154862/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Tagespflegepersonen.pdf) aktualisiert. Alle Informationen sind grundsätzlich auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html einzusehen.

Starten Sie gut in ein sonniges und sehr kaltes Wochenende.


Stand:  11. Februar 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Tagespflegepersonen,

gestern haben die Ministerpräsidenten sowie die Bundeskanzlerin zusammen entschieden, dass der bundesweite Lockdown vorerst bis zum 07.03.2021 verlängert wird.

Die Öffnung der Kindertagesbetreuung und der Schulen liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Dazu wird es heute eine Sondersitzung des Baden-Württembergischen Landtags geben. Sobald wir über die weitere Entscheidung zur Öffnungsstrategie mehr Informationen haben, informieren wir Sie umgehend.

Damit verbunden ist auch die Diskussion über erweiterte Testmöglichkeiten für Betreuungskräfte und somit auch von Tagespflegepersonen. Auch hier warten wir auf weitere Informationen.

Zudem hat am Montag (08. Februar 2021) der Bund die Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV (auch bekannt als sogenannte Impf-Prioritätenliste) aktualisiert. Eine Änderung betrifft die Kindertagespflegepersonen. Diese sind nun in § 4 Absatz 1 Nr. 8 zusammen mit den Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder als Lehrkräfte tätig sind, als Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind, aufgeführt.

Die am 08.02.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte Verkündung des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie hier nachlesen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
Wie sich das auf eine Konkretisierung des Impftermins auswirkt, bleibt abzuwarten. Gestern wurde zudem die politische Diskussion nochmals angestoßen, diese Impfgruppe noch weiter zu priorisieren.

Wir halten Sie weiterhin informiert.


Stand:  29. Januar 2021

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
sehr geehrte Eltern,

zur Finanzierung der laufenden Geldleistung für die Tagespflegepersonen und die Erhebung der Kostenbeiträge von den Eltern in der Kindertagespflege erhielten wir aktuell folgende Konkretisierung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Esslingen:

Geplant ist, dass die Eltern ein Abfrageblatt einreichen sollen. Dieses wird noch von uns (Anmerkung: Wirtschaftliche Jugendhilfe) erstellt, jedoch erst zur Verfügung und online gestellt, wenn wieder geöffnet wird.

Darin werden dann die für die Berechnung relevanten Daten zum 2. Lockdown abgefragt (Notbetreuung ja oder nein, wenn ja - in welchem Umfang etc.). Der Zeitraum der Schließung muss hierfür abgeschlossen sein.

Dieses Abfrageblatt wird zugleich für die Erstattung des Kostenbeitrags an die Eltern verwendet, wenn keine Notbetreuung erfolgt ist. D.h. also, es ist von allen Eltern auszufüllen, unabhängig ob sie die Notbetreuung in Anspruch genommen haben oder nicht.

Andere Vorgehensweisen sind derzeit nicht praktikabel.

Da die Schließung jetzt erstmal bis voraussichtlich 21.02. andauert, erhält jede TPP 100% der Geldleistung bzw. die Geldleistung für Februar in bisheriger Höhe ausgezahlt. Evtl. Verrechnungen bzw. Nachzahlungen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende – bleiben Sie gesund!


Stand:  28. Januar 2021

Ergänzung 19:15 Uhr:

Soeben wurde in der Pressekonferenz mitgeteilt, dass die Schließung bis zum 21.02.2021 andauern wird. Sobald wir eine schriftliche Mitteilung haben, werden wir Ihnen diese zur Verfügung stellen.
Bleiben Sie gesund!

Stand 17:30 Uhr:

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Tagespflegepersonen,

die Wirtschaftliche Jugendhilfe hat ihre FAQs angepasst. Diese finden Sie online unter https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html. Die FAQs sind unterteilt in Informationen für Eltern und Tagespflegepersonen.

Geändert haben sich folgende Punkte:

Was passiert, wenn die Schließungen im Februar andauern? 
Da die Entscheidung der Landesregierung über eine mögliche Öffnung vertragt worden ist, gilt: 
Die lfd. Geldleistung für den Monat Februar wird zunächst in bisheriger Höhe (100%) an die Tagespflegepersonen ausgezahlt. 

Erfolgt eine Reduzierung der Geldleistung auf 80% wie im Frühjahr? 
Die landesweiten Empfehlungen sehen eine Auszahlung von 80% vor, sofern die Schließungen über den 31.01.2021 hinausgehen. Für den Februar werden zunächst 100% der Geldleistung ausbezahlt. Verrechnungen der Überzahlung von 20% erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Hierzu erhalten die TPP’s zu gegebenem Zeitpunkt weitere Informationen.

Sobald wir mehr Informationen zur Situation ab 1.2.2021 haben, informieren wir Sie umgehend! Im Anhang finden Sie die Pressemitteilung über die vertagte Entscheidung über die Öffnung der Grundschulen und der Kindertagesbetreuung.

Freundliche Grüße 

Anlage: Pressemitteilung


Stand:  26. Januar 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Tagespflegepersonen,

um die Kinderkrankengeldtage zu beantragen gibt es nun einen Vordruck den wir Ihnen hier zur Verfügung stellen: Musterbescheinigung_Kinderberteuung_Schule_Kita

Die Bescheinigung zur Schließung der Betreuungseinrichtung/Kindertagespflegestelle unterzeichnete die Tagespflegeperson. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/blob/164982/446174e4d1721b0c88c958e9dbb221b7/210118-kinderkrankentage-bundesregierung-data.pdf sowie in der folgenden E-Mail des Bundesverband Kindertagespflege. 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.

Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das BMFSFJ im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Diese findet sich im Anhang zu dieser Mail oder direkt zum Download unter http://www.bmfsfj.de/musterbescheinigung.

Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage finden sich auf der Website des ressortzuständigen Bundesministeriums für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de

oder auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Krause
Bundesgeschäftsführer
Baumschulenstraße 74
12437 Berlin

Der Bundesverband für Kindertagespflege freut sich über eine Spende zur Unterstützung seiner Arbeit.
Spendenkonto: IBAN: DE06 3506 0190 1565 8410 21 | BIC: GENODED1DKD

Anlage: Musterbescheinigung_Kinderberteuung_Schule_Kita


Stand:  19. Januar 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Tagespflegepersonen,

wie bereits angekündigt, wurden die FAQs sowohl für die

• Eltern (https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E566177821/18033341/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Eltern.pdf)

als auch für die

• Tagespflegepersonen (https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-1547195197/18033343/Corona%20-%20H%C3%A4ufig%20gestellte%20Fragen%20-%20f%C3%BCr%20Tagespflegepersonen.pdf)

aktualisiert.

Ergänzend erhalten Sie zudem ein Schreiben des Landkreises Esslingen zur aktuellen Umsetzung des Betreuungsverbots in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen mit Stand 18.01.2021 vorerst befristet bis zum 31.01.2021. (Link: https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-795638416/18022633/Schlie%C3%9Fung%20Tagespflege%20bis%20Ende%20Januar.pdf)

Alle Dokumente sind grundsätzlich auf der Homepage des Landkreises Esslingen für Sie online abrufbar unter: https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html

Über weitere Änderungen und Ergänzungen halten wir Sie informiert.

Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.

2021-01-18_Schließung_Tagespflege_bis_Ende_Januar


Stand:  14. Januar 2021

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Tagespflegepersonen,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute beschlossen, dass die Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und die Schulen weiterhin bis Ende Januar 2021 geschlossen bleiben sollen. In der Kindertagespflege sind alle Formen von diesem Betreuungsverbot betroffen: die selbstständigen Tagespflegepersonen im eigenen Haushalt sowie in anderen geeigneten Räumen (TiagR) als auch die angestellten Kinderfrauen. Das bisherige Angebot einer Notbetreuung soll aufrecht erhalten werden.

Zudem wurden die Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch den KJVS, die Unfallkasse und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg aktualisiert. Einen aktuellen Überblick erhalten Sie immer unter: KVJS: https://www.kvjs.de/jugend/kindertageseinrichtungen/aktuelle-gesetzliche-vorgaben-und-empfehlungen/#c26614, die konkreten neuen Empfehlungen sind hier einzusehen: https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Kindertageseinrichtungen/aktuelle_gesetzliche_vorgaben/2021_01_11_Schutzhinweise_fuer_Kindertageseinrichtungen_KVJS_UKBW_LGA.pdf

Das Land Baden-Württemberg hat sich ebenfalls entschlossen, die Teststrategie für Tagespflegepersonen zu erweitern. Bis zum Ende der Osterferien am 12.04.2021 erhalten Tagespflegepersonen bis zu drei weitere kostenfreie Testmöglichkeiten. Alle weiteren Informationen sind den insgesamt fünf beigefügten Dokumenten zu entnehmen. Wie bei den bisherigen Testmöglichkeiten gilt auch in diesem Fall, dass sich Tagespflegepersonen durch die Vorlage der Bescheinigung, die nicht durch den Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. bestätigt werden muss, ausweisen.

2021_01_13_Anlage_Handlungsleitfaden_SARS-CoV-2_Schule_Kitas_Kurzversion.pdf

2021_01_13_Anlage_Handlungsleitfaden_SARS-CoV-2_Schule_Kitas_Langversion.pdf

2021_01_13_Anlage_Merkblatt_zur_Testung_von_Cluster_Schülern.pdf

2021_01_13_Anlage_Muster_Berechtigung_Teststrategie_Kitas.pdf

2021_01_13_MD_Schreiben_Teststrategie.pdf

Auch die Bundesregierung hat heute die Regelungen für Zahl der Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte verdoppelt und die Anspruchsvoraussetzungen verändert. Alle aktuellen Informationen sind auf der Homepage der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-kinderkrankentage-1836090 einzusehen. Auch über die Höhe sowie die Antragsmodalitäten erhalten Sie dort weitergehende Informationen.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre Fachberaterin wenden.

Nachtrag am 15.01.2021:

Zur Ergänzung der Information von gestern, hier noch ein Brief des Kultusministeriums zur weiteren Schließung der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar.

2021_01_14_MD-Schreiben_Kitabetrieb_ab_18-01-21


Stand:  7. Januar 2021

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,

gestern erhielten Sie erste Informationen zur Notbetreuung ab dem 11.01.2021 mit dem Hinweis, dass die Frage des Kostenbeitrags für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen noch offen ist.

Der Landkreis hat seine FAQs zu Weiterbezahlung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen und der Kostenbeiträge für Eltern aktualisiert. Diese sind bereits auf der Homepage des Landkreises eingestellt unter: https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html (mit allen Informationen) und https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-891084818/17989582/Kindertagespflege%20ab%2011%2001%202021.pdf

Den Tageselternverein Kreis Esslingen und unsere Fachberaterinnen erreichen immer wieder Nachfragen hinsichtlich der Notbetreuung. Die Unabkömmlichkeitsbescheinigung ist gegenüber der Tagespflegeperson zu erklären. Wir haben die Eltern gebeten, Ihr Schreiben direkt an Sie weiterzuleiten bzw. sich direkt mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Einer zusätzlichen Genehmigung durch den Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. bedarf es nicht.

Zudem haben wir vom Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg die Information erhalten, dass Sie als Tagespflegepersonen zusammen mit allen anderen pädagogischen Fachkräften in die Kategorie 3 der Impfstrategie in Baden-Württemberg fallen (allgemeine Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-corona-impfstrategie/) Allerdings gibt es noch keinen konkreten Zeitplan und auch noch keine Details etc. Der Landesverband Kindertagespflege hat dazu Mitte Januar wieder weitere Gespräche mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg. Wir halten Sie dazu selbstverständlich informiert, sobald wir Konkreteres erfahren.

Zu Beginn des neuen Jahren sendet Ihnen der Vorstand des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. einen ganz herzlichen Gruß mit den besten Wünschen für das neue Jahr. Das Schreiben haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.

Anschreiben_TPP

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Sehr geehrte Eltern,

gestern erhielten Sie erste Informationen zur Notbetreuung ab dem 11.01.2021 mit dem Hinweis, dass die Frage des Kostenbeitrags für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen noch offen ist.

Der Landkreis hat seine FAQs zu Weiterbezahlung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen und der Kostenbeiträge für Eltern aktualisiert. Diese sind bereits auf der Homepage des Landkreises eingestellt unter: https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html (mit allen Informationen) und https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-891084818/17989582/Kindertagespflege%20ab%2011%2001%202021.pdf

Den Tageselternverein Kreis Esslingen und unsere Fachberaterinnen erreichen immer wieder Nachfragen hinsichtlich der Notbetreuung. Ihre Unabkömmlichkeitsbescheinigung ist gegenüber der Tagespflegeperson zu erklären. Wir bitten Sie daher, Ihr Schreiben direkt an diese weiterzuleiten bzw. sich direkt mit ihr in Verbindung zu setzen. Einer zusätzlichen Genehmigung durch den Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. bedarf es nicht.

Die Bundesregierung hat ebenfalls einen längeren Anspruch auf Kinderkrankengeld in Aussicht gestellt und wird dies gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird. (Quelle: www.bundesregierung.de).

Zudem weisen wir auf die Entschädigungsanspruch für Erwerbstätige hin, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Laut Quelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten erwerbstätige Personen für einen Verdienstausfall eine Elternentschädigung, die darauf beruht, wenn sie infolge der Schließung einer Kita, einer Schule oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten ihr(e)betreuungs-, beaufsichtigungs- oder pflegebedürftiges Kind(er) selbst betreuen, beaufsichtigen oder pflegen müssen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann, und ihrer Erwerbstätigkeit deswegen nicht nachgehen kann. Gleiches gilt, wenn nicht die Einrichtung selbst geschlossen wird, sondern die Kinder die vorgenannten Einrichtungen aufgrund einer sie betreffenden Absonderung nicht betreten dürfen. Weitere Informationen dazu unter https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html.

Zu Beginn des neuen Jahren sendet Ihnen der Vorstand des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. einen ganz herzlichen Gruß mit den besten Wünschen für das neue Jahr. Das Schreiben haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.

Anschreiben_Eltern


Stand:  6. Januar 2021

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
sehr geehrte Eltern,

zuerst einmal wünschen wir Ihnen und Ihren Familie ein gutes und gesundes Jahr 2021! Bleiben Sie zuversichtlich und schauen Sie mit uns gemeinsam in die Zukunft.

Sie haben sicherlich den Pressemitteilungen entnommen, dass auch über den 10. Januar 2021 vorerst befristet bis Ende Januar 2021 der Lockdown weiter besteht.

Um der weiter zunehmenden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, werden bis einschließlich 17. Januar 2021 die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege grundsätzlich geschlossen. Über eine Öffnung ab dem 18. Januar wird dann nach vorliegender aktualisierter Daten in Baden-Württemberg entschieden.

Diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.

Alle Details zur Ausgestaltung der Notbetreuung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Umfang, der in Anspruch genommen werden kann, sind den nachfolgenden Schreiben zu entnehmen.

Fragen zur Finanzierung des Kostenbeitrags für Eltern für eine nicht in Anspruch genommene Betreuung sowie zur Fortzahlung und Höhe der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen kann der Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Sobald wir dazu neue Informationen haben, informieren wir Sie umgehend.

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

Schreiben_Kitas_Kindertagespflege_Schließtage_Januar    Anlage_Orientierungshilfe_Notbetreuung_Kita


Stand:  22. Dezember 2020

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

in unseren anstehenden Betriebsferien werden wir in diesem Jahr – anders als in den letzten Jahren – einmal pro Tag unsere Kommunikationskanäle abrufen. Aufgrund der dynamischen Zeit wollen wir Ihnen natürlich auch zwischen den Jahren unterstützend zur Seite stehen, wenn dies von Ihnen dringend benötigt wird. Konkret heißt das:

  • Wichtige Informationen, Verordnungen oder neue Regelungen werden wir Ihnen selbstverständlich per Rundmail, zudem hier, in Flip sowie auf Facebook und Instagram zur Verfügung stellen.
  • Einmal am Tag werden wir die E-Mails im Postfach der Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@tev-kreis-es.de) sowie eingegangene Nachrichten auf Flip/Facebook/Instagram abrufen und uns in dringenden Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Nun geht dieses wirklich besondere Jahr zu Ende und es hat uns vor extreme Herausforderungen gestellt, die wir gemeinsam gemeistert haben. Genauso starten wir auch in das neue Jahr: in einer starken Gemeinschaft.

Wir wünschen Ihnen Erholung über die doch etwas anderen Festtage. Bleiben Sie bei sich und Ihren Familien, bleiben Sie gesund und behalten Sie Ihre Zuversicht!

Sibylle Schober und Jana Lux
und alle Mitarbeiterinnen des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand:  15. Dezember 2020

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

was für eine Herausforderung für Sie und uns alle. Wir danken unseren Tageseltern für Ihr riesiges Engagement und Ihnen als Eltern für Ihre Geduld und das entgegengebrachte Vertrauen in die Kindertagespflege!
Anbei leiten wir Ihnen ein Schreiben unseres Landratsamtes weiter, welches hoffentlich die meisten Ihrer Fragen beantwortet.

Zudem haben wir auf der Seite des Kultusministeriums eine Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten entdeckt, welche Sie hier finden:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQ+Corona

Zwischenzeitlich haben wir auch konkretere Informationen zur Verordnung erhalten, welche wir Ihnen ebenfalls nachfolgend zur Verfügung stellen:

MD-Schreiben_Notbetreuung_Kindertageseinrichtungen   Orientierungshilfe_Notbetreuung_Kita

Oder online unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Coronavirus

Bleiben Sie uns erhalten und natürlich gesund.


Stand:  13. Dezember 2020

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

seit heute Morgen ist es klar, dass ab Mittwoch, 16. Dezember bis mindestens einschließlich Sonntag, 10.01.2021 ein bundesweiter Lockdown gilt. Dies gilt neben vielen anderen Einschränkungen auch für die Kindertagespflege in Baden-Württemberg.

Seit heute Nachmittag gibt es erste Konkretisierungen für die Schulen und Kitas – einschließlich Kindertagespflege. Diese können detailliert hier eingesehen werden:
Kultusministerium - 2020 12 13 Bundesweiter Lockdown Regelungen Schulen und Kitas (km-bw.de)

Hinsichtlich der Notbetreuung in der Kindertagespflege gibt es folgende erste Aussagen:

  • Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.

  • Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.

Für morgen sind Konkretisierungen zur Notbetreuung durch das Kultusministerium Baden-Württemberg in Aussicht gestellt. Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Bleiben Sie gesund und achten Sie gut auf sich und Ihre Familien.


Stand:  11. Dezember 2020

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,

uns ist es wichtig, dass Sie während der Adventszeit noch zwei aktuelle Informationen erhalten. Zum einen geht es um die Neuauflage der Verwaltungsvorschrift Investitionen, zum anderen um die Beteiligung an der Corona-KiTa-Studie zur Befragung von Kindertagespflegestellen (wir haben dazu bereits mehrfach informiert).

1. Verwaltungsvorschrift Investition Kinderbetreuung 2020 – 2021

Endlich ist das lang ersehnte Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in eine VwV Investition Kinderbetreuung 2020 – 2021 (Link: VwV_InvestKinder_2020-21.pdf (baden-wuerttemberg.de) umgesetzt worden und zum 18.11.2020 in Kraft getreten. Nachdem jetzt auch die erforderlichen Formulare eingestellt sind, hier die ersten Informationen.

Wesentliche Aussagen sind:

  • Gefördert werden Investitionen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt
  • Investitionen werden dann gefördert, wenn damit neue zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden (siehe Nummer 3)
  • Als zusätzliche Betreuungsplätze sind zu benennen: die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen bis spätestens 31.12.2025 wegfallen (siehe Nummer 5)
  • Zuwendungsempfänger in der Kindertagespflege können Träger oder Tagespflegepersonen im TiagR oder Tagespflegepersonen im eigenen Haushalt sein (siehe Nummer 6 sowie Nummer 8)
  • Die Zuwendungshöhe in der Kindertagespflege staffelt sich je nach Ort der Tätigkeit der Tagespflegeperson (siehe Nummer 11).
  • Die Antragstellung ist über das Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/Seiten/FB80/Kinderbetreuungsfinanzierung.aspx möglich, der TEV und das LRA bestätigen jeweils den Bedarf (siehe Nummer 12).

Abschließend gibt es eine interessante Übergangsbestimmung (siehe Nummer 16):
Anträge, die bereits nach der VwV Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020 fristgerecht bis zum 30.09.2019 gestellt wurden, die frühestens ab dem 01.01.2020 begonnene Investitionsmaßnahmen betreffen und nicht nach der VwV Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020 gefördert wurden, gelten als nach der VwV Investitionen Kinderbetreuungsfinanzieurng 2020 – 2021 gestellte Anträge.

Wir werden das Thema auch nochmals in unserem ersten Rundbrief 2021 aufgreifen.

2. Corona-KiTa-Studie: Befragung von Kindertagespflegestellen

Im Rahmen der Studie zur „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung (ERiK)“ wird eine Befragung der Kindertagespflegestellen durchgeführt, welche auch Teil der „Corona-KiTa-Studie“ des Bundeministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. Während im Rahmen der ERiK-Studie die Rahmenbedingen für gute Qualität in der Kindertagespflege untersucht werden, geht es bei der Corona-KiTa-Studie insbesondere um die Corona-bedingten organisatorischen, hygienischen und pädagogischen Herausforderungen und Lösungsansätze der Kindertagespflegestellen. Wir bitten Sie, an dieser Studie teilzunehmen und damit die Möglichkeit zu nutzen, einen Einblick zu geben, was die Corona-Pandemie für die Kindertagespflege bedeutet und welche Vorkehrungen in Kindertagespflegestellen wichtig sind, um Kinder und Kindertagespflegepersonen bestmöglich zu schützen. Ihre Teilnahme an der Befragung ist für den Erfolg der Studie entscheidend, nur mit Ihrer Unterstützung können auch wirklich aussagekräftige Ergebnisse gewonnen werden.
Um an der Online-Befragung teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse unter folgendem Link. Ihnen wird daraufhin ein personalisierter Einladungslink per E-Mail zugesendet, welcher Sie zur der Umfrage leitet.
https://umfragen.soko-institut.de/index.php/96413/token/rgdpr

Wir wünschen Ihnen ein schönes 3. Adventswochenende, bleiben Sie gesund!

CoronaKiTaStudie_KTPP_Befragung_Bundesverband   CoronaKiTaStudie_Datenschutzblatt


Stand:  8. Dezember 2020

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

seit 8. Dezember ist die neue Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen gültig. Diese haben wir Ihnen verlinkt.

Ebenso ein Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg, in dem die wesentlichen Änderungen nochmals konkretisiert sind:

Aufgrund der landesweit neuen Quarantänebestimmungen verringert sich auch in Schulen und Kindertagesbetreuung die Dauer des Zutritts- und Teilnahmeverbots nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person von 14 auf 10 Tage.

Neu ist außerdem, dass eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand der Tageskinder nicht mehr verlangt wird. Diese Selbsterklärung, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht hatte, ist zwischenzeitlich aufgrund der bestehenden Regelungen für Ein- und Rückreisende entbehrlich und muss somit nach den Weihnachtsferien nicht mehr erneut vorgelegt werden.

Abschließend erhalten Sie auch die aktuellen Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie, die Sie jederzeit auch unter https://www.kvjs.de/jugend/kindertageseinrichtungen/aktuelle-gesetzliche-vorgaben-und-empfehlungen/#c26614 abrufen können.

Wir senden Ihnen einen herzlichen Adventsgruß
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand:  27. November 2020

Liebe Tageseltern, liebe Eltern,

seit dem 8. November 2020 ist die neue Corona-Verordnung zu Einreise- und Quarantänepflichten bei Ein- und Rückreisen aus ausländischen Risikogebieten nach Baden-Württemberg in Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verkürzung des Quarantänezeitraums von 14 Tagen auf zehn Tage.

Um Ihnen einen aktuellen Überblick über die derzeit geltenden Regelungen zu geben, haben wir folgende Schaubilder mit Stand 18.11.2020 aktualisiert und verlinkt:

Reiserückkehr aus Risikogebieten von Tagespflegeperson
Reiserückkehr aus Risikogebieten von Eltern mit Tageskindern

Diese Vorgaben sind sowohl für die Tagespflegepersonen als auch Eltern bindend.

Nach wie vor gilt, dass für jedes Kind bei der Rückkehr zur Wiederaufnahme in die Kindertagespflege von den Eltern der Tagespflegeperson die Gesundheitsbestätigung unterschrieben vorzulegen ist.

Ihnen allen wünschen wir ein schönes 1. Adventswochenende, bleiben Sie gesund!


Stand:  23. November 2020

Guten Tag, sehr geehrte Tagespflegepersonen,

das Land Baden-Württemberg hat beschlossen, die im Sommer 2020 eingeführte Teststrategie zu erweitern: Sie haben ab sofort bis zum 10. Januar 2021 die erneute Möglichkeit sich mit bis zu zwei kostenlosen COVID-19-Abstrichen – unabhängig von Symptomen – testen zu lassen.

Alle weiteren Details sind dem Anschreiben von Frau Dr. Eisenmann an Sie und dem Merkblatt zur Teststrategie des Landes Baden-Württemberg zu entnehmen. Ebenso ist die Bescheinigung zur Vorlage bei der Testung beigefügt.

Auch dieses Mal ist keine Bescheinigung oder Unterschrift des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. für die Durchführung der Tests erforderlich.

Der Tageselternverein Kreis Esslingen begrüßt ausdrücklich diese Möglichkeit der erweiterten Testung. Bleiben Sie gesund!


Stand:  18. November 2020

Guten Tag sehr geehrte Tagespflegepersonen,
guten Tag sehr geehrte Eltern,

wir hoffen, dass es Ihnen, Ihrer Familie und Ihren (Tages-)Kindern weiterhin gut geht. Der aktuelle Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen stellt Sie in Ihrem Betreuungs- und Arbeitsalltag – sowohl in der eigenen Familie als auch in der Tagesfamilie – immer wieder vor große Herausforderungen.

Durch die hohe Zahl der Infektionen im Landkreis Esslingen und der damit verbundenen Quarantänepflicht für Eltern, Tagespflegepersonen oder auch für Ihre Haushaltsangehörigen ergeben sich immer wieder neue Konstellationen.

Auch zum jetzigen Zeitpunkt, wenn die kalten Tage zunehmen, nehmen die Schnupfennasen bei den Kindern zu. Diese können teilweise nicht in der Kindertagespflege betreut werden.

Diese unterschiedlichen Konstellationen hat der Landkreis Esslingen in den FAQs aufgegriffen und konkretisiert:

Sie können die aktuelle Version auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html abrufen. Auf dieser Seite ist auch das Dokument Mitteilung bei COVID-19- Erkrankung oder Quarantäne von Haushaltsangehörigen einer Kindertagespflegeperson“ (https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E-393390303/17848845/Mitteilung%20-%20COVID-19-Erkrankung%20oder%20Quarant%C3%A4ne%20eines%20HH-Mitglieds.pdf) verlinkt. Zudem wurde die Gewährung der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson bei Abwesenheit des Kindes für die Jahre 2020 und 2021 von vier Wochen auf sechs Wochen erhöht.

Wir bitten alle Tagespflegepersonen und Eltern in den entsprechenden FAQs zu prüfen, ob bei Ihnen eine Fallkonstellation greift und die dort beschriebene Vorgehensweise anzuwenden. Vielen Dank.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!


Stand:  2. November 2020 + nachmittags

Liebe Tagespflegepersonen,
liebe Eltern!

Hiermit übersenden wir Ihnen aktualisierte Informationen zur Corona KiTa-Verordnung durch den Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. (siehe folgende Nachricht).

Viele Grüße Ihr Team der Geschäftsstelle des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.

***

Von: Landesverband Kindertagespflege BW e.V. [mailto:lv@kindertagespflege-bw.de]
Gesendet: Montag, 2. November 2020 14:10
Betreff: Änderung der Corona KitaVO

Nachrichtlich an alle Mitglieder, Kooperationspartner, Kooperationsmitglieder, Vorstände

Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Kooperationspartner, sehr geehrte Vorstände,

anbei sende ich Ihnen die Änderung der Kita-VO, die heute verkündet werden soll: Corona KiTa-Verordnung_02.11.2020

Nach Einschränkung der Ansammlungen in der „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)“ des Landes sollen Spaziergänge und Aktivitäten an der frischen Luft sowie die Nutzung öffentlicher Spielplätze in konstanten Gruppen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege gestattet werden.

Melden Sie sich bitte bei Fragen.

Herzliche Grüße
Katja Reiner
_______________________________________________________________

Katja Reiner
Geschäftsführerin
Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.
Schloßstr. 66 │70176 Stuttgart
Tel: 0711/ 548905-11
Fax: 0711/ 548905-39
E-Mail: reiner@kindertagespflege-bw.de

www.kindertagespflege-bw.de
facebook.com/kindertagespflege.bw

*******************************************

Stand:  2. November 2020 + vormittags

Guten Tag liebe Tagespflegepersonen,

viele von Ihnen starten heute nach ein paar freien Tagen in den Herbstferien wieder mit ihren Betreuungen. Bei dieser Gelegenheit erinnern wir daran, dass Kinder, die vorübergehend nicht in der Kindertagespflege betreut wurden, erneut durch ihre Eltern die Gesundheitsbestätigung (siehe Anhang) bei Ihnen abgeben müssen.

Die Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Coronapandemie wurden erneut aktualisiert. Gerne senden wir Ihnen diese als Anhang bzw. als Link: https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E2000636935/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/2020%2010%2026%20Kitaschutzhinweise.pdf.

Zum Abschluss haben wir Ihnen die aktuellen Informationen zur Studie „Welche Rolle spielen die Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen für die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)?“ beigefügt (siehe unten angehängte E-Mail). Das wollen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut im Rahmen der Corona-KiTa-Studie herausfinden. Herzstück ist das KiTa-Register, das dokumentiert, wie die Kindertagesbetreuung in Pandemiezeiten funktioniert. In den wöchentlichen Abfragen geht es unter anderem um Betreuungskapazitäten, Schutzmaßnahmen oder aufgetretene COVID-19-Fälle. Wir bitten Sie erneut aktiv sich dafür zu registrieren und regelmäßig teilzunehmen, um aussagefähige Ergebnisse zu gewinnen. Vielen Dank.

Starten Sie gut in die neue Betreuungswoche und bleiben Sie gesund.

Anhang: Gesundheitsbestätigung  und  aktualisierte Schutzhinweise   

________________________________________

Von: Shanna Rosbach [mailto:s.rosbach@bvktp.de]
Gesendet: Montag, 26. Oktober 2020 09:50
An: Shanna Rosbach
Betreff: Corona-KiTa-Studie

 

Liebe Mitglieder des Bundesverbandes,

das Deutsche Jugendinstitut und das Robert-Koch-Institut haben im August ihre Befragung zur Kinderbetreuung in Pandemiezeiten gestartet. Der Bundesverband hat bereits darüber informiert, aber es wäre wünschenswert, dass sich noch mehr Kindertagespflegepersonen beteiligen, um ein aussagekräftigeres Bild zu bekommen. Worum geht es? Dazu nachfolgender Text des DJI:

„Welche Rolle spielen die Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen für die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)? Das wollen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut im Rahmen der Corona-KiTa-Studie herausfinden. Herzstück ist das KiTa-Register, das dokumentiert, wie die Kindertagesbetreuung in Pandemiezeiten funktioniert. In den wöchentlichen Abfragen geht es unter anderem um Betreuungskapazitäten, Schutzmaßnahmen oder aufgetretene COVID-19-Fälle.

Machen Sie mit beim KiTa-Register!
Seit dem Start des KiTa-Registers im August 2020 haben sich 1.713 Tagespflegepersonen für die Teilnahme registriert, davon haben 986 die Erstbefragung abgeschlossen (Stand 22.10). Die Mithilfe der Praxis ist also weiterhin gefragt, denn wir sind auf Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen angewiesen. Je mehr Tagespflegepersonen mitmachen, desto aussagekräftiger ist das Bild. Sie können jederzeit einsteigen und sich online unter www.corona-kita-studie.de registrieren. Wenn Sie Ihre Basisdaten hinterlegt haben, können Sie die wöchentlichen Abfragen innerhalb weniger Minuten ausfüllen.

Erste Ergebnisse unter: https://www.corona-kita-studie.de/results.html

Heiko Krause
Bundesgeschäftsführer
Baumschulenstraße 74
12437 Berlin

Tel.: 030 78097078
 
E-Mail: h.krause@bvktp.de
Internet: https://www.bvktp.de/
 

Die Corona-KiTa-Studie


Stand: 15. Oktober 2020

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

durch die dynamische Entwicklung im Landkreis Esslingen und den steigenden Infektionszahlen sowie ausgesprochenen Quarantänen haben sich in den letzten Tagen neue Fallkonstellationen und Fragen ergeben. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) des Landkreises Esslingen hat diese aufgegriffen und die FAQs sowohl für Tagespflegepersonen als auch Eltern aktualisiert.

Die aktuelle Version können Sie wieder auf der Homepage des Landkreises Esslingen abrufen:

https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html

Wir machen Sie insbesondere darauf aufmerksam, dass je nach Fallkonstellation die Eltern oder Tagespflegepersonen für die Information der WJH zuständig sind. Zudem werden auch Aussagen für Tageskinder getroffen, die von Kita-/Kindergarten- oder Schulschließungen betroffen sind.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich die Vorgehensweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten erst im November 2020 ändern. Sobald uns hier nähere Informationen vorliegen, informieren wir Sie dazu.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die Eltern für ihr Kind das Formblatt ausgefüllt der Tagespflegeperson vorzulegen haben, sofern für das Tageskinder nach einem Urlaub die Betreuung erneut wieder aufgenommen wird.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien weiterhin alle Gute und viel Gesundheit.

Ihr Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand: 24. September 2020

Liebe Tagespflegepersonen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Kultusministerium und das Sozialministerium sich darauf geeinigt haben, dass der Zeitraum für die kostenlosen Testmöglichkeiten für das Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bis einschließlich 1. November verlängert wird. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, die Kindertagespflegepersonen und das weitere Personal in den Einrichtungen können die Tests auf das Coronavirus in diesem erweiterten Zeitraum wahrnehmen. Die Tests sind wie bisher auch ohne das Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten. Die Personen haben dabei nach wie vor Anspruch auf zwei Testungen, zusätzliche Testungen sind nicht vorgesehen.

Nähere Informationen finden sie hier.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und senden Ihnen herzliche Grüße aus der Geschäftsstelle
Ihr Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand: 10. September 2020

Liebe Tagespflegepersonen,

im Auftrag des Jugendamts leiten wir Ihnen gerne nachfolgende Mail des Gesundheitsamts weiter. Die dort genannten Vorgaben sind entsprechend auf die Kindertagespflege zu übertragen.

******************************************************************************************************

Liebe Tagespflegepersonen,

anbei erhalten Sie eine Mail des Gesundheitsamtes zum weiteren Vorgehen zu Corona.
Ich bitte um Beachtung und Einhaltung.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Rau

SG 322 – Fachberatung Kindertagesbetreuung
Sachgebietsleitung
Landratsamt Esslingen


Rundmail an alle Rektorinnen und Rektoren der Schulen im Landkreis Esslingen
Rundmail an alle Träger von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Esslingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

da der Beginn des neuen Schuljahres bevorsteht, wurden wir vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW über den Landkreistag angeschrieben, mit der Bitte, einen Ansprechpartner für die Schulleitungen zu benennen. Leider ist uns dies nicht möglich (Urlaub, Krankheit, Wochenenddienst, ggf. Schichtbetrieb etc.), weshalb wir auf unser allgemeines Postfach verwiesen haben (gesundheitsamt@lra-es.de), das unter der Woche zu den Geschäftszeiten und am Wochenende von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr gelesen wird. Die Anfragen werden dann nach Priorität beantwortet.

Unabhängig davon liegt es in unser aller Interesse, dass wir Sie oder Ihren Stellvertreter im Falle eines bestätigten COVID-19-Falles oder eines Covid-19-Ausbruchs in Ihrer Einrichtung schnellstmöglich informieren können, um weitere Maßnahmen zu besprechen.

Bitte melden Sie deshalb Ihre Kontaktdaten an:

gesundheitsamt@lra-es.de

Selbstverständlich werden diese Informationen vertraulich behandelt.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Zu Ihrer Information haben wir die Schriftsätze des Landesgesundheitsamtes angehängt.

Sollten Sie uns nicht erreichen, beispielsweise bei Meldung eines Falles in den Abendstunden, informieren Sie bitte die zugehörigen Sorgeberechtigten der jeweiligen Klasse/Kitagruppe und die zugehörigen Lehrkräfte bzw. Erzieher*innen. Diese sollten bis zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt die Einrichtung nicht mehr betreten. Bitte erstellen Sie außerdem eine Liste Kontaktpersonen, in die Sie alle Kontaktpersonen der Kategorie I (über 15 Minuten face-to-face-Kontakt, unter 2 Metern) gemäß „Vorgehen_Coronafaelle“ (Anhang) eintragen. und senden Sie uns diese Liste an die o.g. Mailadresse. Weitere Maßnahmen werden schnellstmöglich mit Ihnen besprochen.

Nun hoffen wir auf einen entspannten Sommer und einen guten, gesunden Einstieg nach den Ferien.

Mit freundlichen Grüßen

Dominique Scheuermann

Dr. Dominique Scheuermann
Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen

Landratsamt Esslingen – Gesundheitsamt
Amtsleiterin
Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen

Tel 0711 3902 4 1600
Fax auf PC 0711 3902 5 1600
Mail Gesundheitsamt@LRA-ES.de

Angehängte Dateien: Fakten_Schnupfen_neu    Vorgehen_Coronafälle


Stand: 2. September 2020

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

wir hoffen, dass Sie mit Ihren Familien eine schöne Sommerzeit verbringen – Zuhause oder an Ihren Urlaubsorten.

Heute geben wir Ihnen gerne einen aktuellen Überblick rund um das Thema Urlaub und Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten, Weiterbetreuung in der Kindertagespflege, Krankheitssymptome sowie zu den geltenden Schutzhinweisen:

Bitte denken Sie als Tagespflegepersonen sowie als Eltern grundsätzlich daran, dass für jedes Kind bei der Rückkehr zur Wiederaufnahme in die Kindertagespflege von den Eltern der Tagespflegeperson die Gesundheitsbestätigung unterschrieben vorzulegen ist.

In den letzten Tagen wurde in der Presse wieder sehr viel über das Thema Reiserückkehr aus Risikogebieten berichtet. Um Ihnen einen aktuellen Überblick über die derzeit geltenden Regelungen zu geben, haben wir Ihnen zwei Schaubilder mit Stand 31.08.2020 verlinkt:

Diese Vorgaben sind sowohl für die Tagespflegepersonen als auch Eltern bindend.

Zudem wurden die „Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Coronapandemie durch die Unfallkasse“ aktualisiert, die Sie hier einsehen können. Alle Informationen der Unfallkasse zu Covid-19 können Sie unter diesem Link abrufen: https://www.ukbw.de/informationen-service/coronavirus-information-und-unterstuetzung/

Um das Thema Umgang mit Krankheitssymptomen abzurunden, haben wir Ihnen die Vorgaben zum 

„Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen“ sowie die 
„Vorgehensweise für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen im Zusammenhang mit Coronafällen“ des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg

ebenfalls nochmals verlinkt.

Wir grüßen Sie ganz herzlich – bleiben Sie gesund! 


Stand: 7. August 2020

Reisen in Risikogebiete

Liebe Tagespflegepersonen,
liebe Eltern!

Hiermit leiten wir Ihnen die aktuelle Corona-Information des Landkreises Esslingen für Tagespflegepersonen und Eltern zur Urlaubs- und Reisezeit zu.

Sommerliche Grüße zum Wochenende aus Denkendorf


Stand: 6. August 2020

Vorgehen bei erkrankten eigenen Kindern der Tagespflegepersonen

Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen,

wir hatten über das Landratsamt die Anfrage gestellt, wie sich das Vorgehen bei erkrankten eigenen Kindern der Tagespflegepersonen mit den Betreuungen fremder Kinder in Kindertagespflege verhält. Anbei erhalten Sie die Antwort durch das Gesundheitsamt, welche uns nun zugegangen ist:

(…)
solange die Tagesmutter selbst keine Symptome zeigt und eine strikte Trennung von erkranktem Kind und Pflegekindern gewährleistet ist, können die Kinder weiterbetreut werden, immer vorausgesetzt, die Eltern der betreuten Kinder sind informiert und einverstanden. Über die Notwendigkeit eines Covid-19 Tests beim erkrankten Kind entscheidet der zuständige Kinderarzt. „Klassische“ oder typische Symptome für eine Covid-19 Infektion gibt es nicht, jedes in den einschlägigen Informationen genannte Symptom kann auch ohne Covid-19 Infektion im Rahmen einer Infektion durch alternative Erreger auftreten.

Das Infektionsschutzgesetz greift erst bei Vorliegen einer Covid-19 Infektion, da dann Indexfall und enge Kontaktpersonen (Kontakt unter 1,5 m, länger als 15 Minuten über den Tag addiert, Kontakt zu Sekreten aus dem Nasen-Rachen-Raum) unter Quarantäne gestellt werden. War bis dahin keine Trennung von Indexfall und Besuchskindern erfolgt, sind diese möglicherweise auch enge Kontaktpersonen.
(…)

Wir senden Ihnen einen sommerlichen Gruß aus Denkendorf


Stand: 3. August 2020

Liebe Tagespflegepersonen,
liebe Eltern,

der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. hat uns die vom Landesgesundheitsamt in enger Abstimmung mit der Ärzteschaft sowie dem Sozial- und dem Kultusministerium erarbeitete Handreichung zum Umgang mit Krankheitssymptomen weitergeleitet.
Diese Handreichung schafft Klarheit und Eindeutigkeit, sowohl in der Darstellung als auch inhaltlich. Eine Übersetzung der Dokumente in 7 Sprachen (u.a. englisch, französisch und türkisch) wurde bereits in Auftrag gegeben. Sobald uns auch dies erreicht, geben wir es gern an Sie weiter.

Viele Grüße aus der Geschäftsstelle zum Wochenbeginn!

Fakten_Schnupfen   Vorgehen Coronafälle


Stand: 31. Juli 2020

Corona-KiTa-Studie

Liebe Tagespflegepersonen!

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium haben das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut mit einer Corona-KiTa-Studie beauftragt. Die Studie untersucht bundesweit und auf einer breiten Datenbasis, welche Folgen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus für die Kindertagesbetreuung und die Kinder, Betreuungspersonen und Eltern hat. Die Ergebnisse sollen helfen, Risiken während der Pandemie besser einzuschätzen und Kinder und Betreuungspersonen gezielter zu schützen.

Corona-KiTa-Studie: Jetzt beim KiTa-Register mitmachen!

In den letzten Wochen wurde die Kindertagesbetreuung in Deutschland stufenweise ausgeweitet. Doch die Pandemie ist nicht vorüber – und welche Rolle die Kindertagespflege für das Infektionsgeschehen spielt, ist nach wie vor offen. Um die Krise besser zu bewältigen, ist es daher wichtig, die Entwicklung genau zu beobachten. Dafür bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.

Was ist die Corona-KiTa-Studie?
Für die Corona-KiTa-Studie untersuchen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut die Situation der Kindertagesbetreuung aus sozialwissenschaftlicher und medizinischer Sicht: Wie reagieren die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege auf die aktuellen Herausforderungen – und wie wirkt sich das auf die Infektionen aus? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit finanzieren die Studie.

Warum brauchen wir Ihre Unterstützung?
Mithilfe eines bundesweiten KiTa-Registers wollen wir für die Corona-KiTa-Studie wöchentlich dokumentieren, unter welchen Bedingungen die Kindertagesbetreuung zurzeit arbeitet. Dafür sind Sie die Expertinnen und Experten: Welche Betreuungszeiten bieten Sie an? Wie viele Kinder können Sie aktuell betreuen? Wie ist die Raumsituation? Aussagekräftige Ergebnisse sind nur mit Ihrer Hilfe und Ihrem Wissen möglich.

Wofür ist das gut?
Ähnliche Situationen sollen in Zukunft planbarer verlaufen. Dafür ist es notwendig zu wissen, wie Sie mit der aktuellen Krise umgehen – wir möchten transparent machen, wie der Alltag in den Tagespflege zurzeit aussieht, vor welchen Schwierigkeiten Sie stehen und wie Sie diese managen. Und wir möchten Sie unterstützen: zum Beispiel, indem wir gute Praxis und innovative Lösungen identifizieren. Mehr Informationen über die Studie, das KiTa-Register und wie Sie mitmachen können, finden Sie online unter www.corona-kita-studie.de

Wie funktioniert die Teilnahme?
Wir laden Sie ein, sich jetzt für das KiTa-Register anzumelden. So können wir Sie online kontaktieren, sobald die Erhebung startet. Per E-Mail bitten wir Sie dann wöchentlich um eine kurze Online-Meldung von wenigen Minuten. Selbstverständlich werden dabei alle Regeln des deutschen Datenschutzes und der EU-DSGVO eingehalten.

In welchem Kontext steht das KiTa-Register?
Mit der Corona-KiTa-Studie möchten wir analysieren, inwieweit die Rückkehr in den Regelbetrieb und die Ausbreitung von Infektionen bei Kindern und Erwachsenen im Zusammenhang stehen. Die Erhebung beruht dabei auf insgesamt vier Modulen: Neben den bundesweiten Daten aus dem KiTa-Register nutzen wir die Ergebnisse einer Stichprobenbefragung in rund 3.000 Einrichtungen. Zudem werten wir die Erkrankungshäufigkeit von Kindern und Familien anhand von COVID-19-Meldungen aus und planen anlassbezogene Tests.

Die Corona-KiTa-Studie und das KiTa-Register leisten einen wichtigen Beitrag, um die Auswirkungen der Pandemie wissenschaftlich zu analysieren und den Schutz für alle zu verbessern – nicht zuletzt auch in der Kindertagespflege. Wir bitten Sie daher herzlich, daran mitzuwirken. Bei Fragen können Sie sich gern an info@corona-kita-studie.de wenden.

Wir bedanken uns schon heute für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie gesund!

Sommerliche Grüße zum Wochenende


Stand: 29. Juli 2020

Teststrategie

Liebe Tagespflegepersonen,

die Landesregierung hat sich inzwischen auf eine Teststrategie verständigt, die dem wichtigen Anliegen des Gesundheits- und Infektionsschutzes in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gut Rechnung tragen soll. Mit den beigefügten Schreiben informiert Ministerin Dr. Susanne Eisenmann die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen über diese Teststrategie.

Bitte beachten Sie auch die Informationen des Landesgesundheitsamts zum Umgang mit Krankheitssymptomen im Schreiben von Frau Dr. Eisenmann auf Seite 2. Sobald wir dazu weitere Informationen haben, informieren wir Sie umgehend.

Wie aus dem Merkblatt zur Teststrategie zu entnehmen ist, weisen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Musterberechtigung Ihren Anspruch nach. Eine gesonderte Bescheinigung durch den Tageselternverein oder das Landratsamt ist nicht erforderlich.

Bleiben Sie gesund und genießen Sie den Sommer.

Freundliche Grüße

Ministerin_Kita_Kindertagespflege   Merkblatt_zur_Teststrategie  Muster_Berechtigung_Kita-Kindertagespflege 


Stand: 27. Juli 2020

Wichtige Informationen zur Sozialversicherungserstattung des ersten Halbjahres 2020

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,

das erste Halbjahr 2020 hat viele finanzielle Turbulenzen für Sie gebracht. Der Landkreis Esslingen hat uns gebeten, dieses Schreiben an Sie weiterzuleiten. Bitte beachten Sie, dass Sie die Pauschale für die erste Hälfte Sozialversicherung für das erste Halbjahr 2020 nur ausbezahlt bekommen, wenn Sie einen Antrag stellen.

Wir fordern auf Grundlage dieses Schreibens die Kommunen im Landkreis Esslingen ebenfalls auf, einen pragmatischen Ansatz für die Erstattung der zweiten Hälfte Sozialversicherung zu wählen: Dieser sieht wie folgt aus:

•    Tagespflegepersonen weisen gegenüber der Kommune nach, dass sie eine pauschale Sozialversicherungserstattung für die erste Hälfte erhalten haben (z. B. Bankbeleg).
•    Tagespflegepersonen weisen nach, dass sie Kinder aus der Kommune betreut haben, z. B. von 8 Kindern wurden drei Kinder aus der Kommune xy betreuen.
•    Kommunen erstatten kopfanteilig aus der pauschalen Sozialversicherungserstattung die zweite Hälfte Sozialversicherungserstattung.

Wir wissen, dass dies aktuell eine Interimslösung ist. Aber es sichert Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt Ihre Liquidität.

Bei Fragen zur ersten Hälfte Sozialversicherung wenden Sie sich an die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Bei Fragen zur kommunalen Erstattung – sprich zweiten Hälfte Sozialversicherung – wenden Sie sich an Ihre zuständige Fachberaterin beim Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.

Grundsätzlich erhalten Sie alle aktuellen Informationen zur Finanzierung der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen unter https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html

Wir grüßen Sie ganz herzlich aus der Geschäftsstelle.


Stand: 20. Juli 2020

Corono-VO und Umgang mit Kindern mit Krankheitssymptomen

Liebe Tagespflegepersonen, liebe Eltern,

es erreichen uns mehrfach Anfragen zum Umgang mit Erkältungssymptomen und der Corona-VO. Leider ist diesbezüglich nicht alles geklärt, jedoch können Ihnen evtl. die beigefügten Anlagen weiterhelfen.

So wie derzeit die Verordnungen formuliert sind, dürfen Kinder mit Erkältungssymptomen die Einrichtung nicht besuchen. Diese Kinder sollen mit dem Kinderarzt das weitere Verfahren besprechen (vor allem, ob ein Test auf SARS-CoV-2 gemacht werden soll). Der Kinderarzt muss das Kind jedoch nicht gesundschreiben.
Es ist ausreichend, wenn die Eltern gegenüber der Einrichtung schriftlich bestätigen, dass eine Abklärung stattgefunden hat (siehe Formular in der Anlage).
Außerdem finden Sie hier die Empfehlung des Landesgesundheitsamts für die Kitas.

Das Gesundheitsamt hat dem Landesgesundheitsamt und dem Kultusministerium die Not der Kitas und der Kinderärzte diesbezüglich kommuniziert. Wir müssen
nun abwarten, ob sich hier Änderungen ergeben werden.

Für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen finden Sie im Hygieneleitfaden für Kindertagesbetreuung auf S. 109 ff Informationen. Ein ärztliches Attest für
die Wiederzulassung ist gefordert bei Krätze, Tuberkulose, Ruhr, Cholera, EHEC, Diphterie, Polio, Pest, Typhus und Paratyphus (jedoch nicht bei Erkältung und nicht COVID-19).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Rau

Landratsamt Esslingen
SG 322 – Fachberatung Kindertagesbetreuung
Sachgebietsleitung
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3902-42922
Telefax 0711 3902-52922
rau.heike@lra-es.de
www.landkreis-esslingen.de

Anlagen: FAQs_CoronaVO-Kita-Schule, Vorgehen_Corona_Kita_KPflege, LGA_Vordruck_Wiederzulassung_GE, kita_hygieneleitfaden


Stand: 1. Juli 2020

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,

seit dieser Woche Montag, 29.06.2020 ist ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in der Kindertagespflege wieder möglich.

Dazu wurden auch die FAQs mit Stand 30.06.2020 angepasst, die Sie aktualisiert auf der Homepage des Landkreises Esslingen unter https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Wirtschaftliche+Jugendhilfe.html abrufen können.

Ganz besonders möchten wir Sie auf diese neu aufgenommene Fragestellung hinweisen:

Ich habe die Abfrage eingereicht, habe aber bisher nur 80% der Geldleistung erhalten, obwohl ich bereits in vollem Umfang betreue. Wann erfolgt die Anpassung der Zahlungen?
Die Bearbeitung der Abfragen und die Anpassung der Zahlung erfolgt im Augenblick vorrangig, ist jedoch in jedem Einzelfall vorzunehmen. Es ist daher möglich, dass vorerst nur 80% ausgezahlt werden. Die Anpassung der Geldleistung und die Nachzahlung werden schnellstmöglich vorgenommen.

Zum Hintergrund: Die eingereichten Abfragen werden nach Eingang bearbeitet. Im ersten Schritt werden dabei die Zahlungen auf 100% gesetzt. Dabei wird jedoch auch der gesamte bisherige Sachverhalt im Zusammenhang mit Corona bearbeitet, d.h. Berechnung vergangener Monate (bspw. anteilig März und Mai), Verrechnung sowie Nachzahlung ab Wiederbeginn der Betreuung in einem Arbeitsschritt. Dies erfordert selbstverständlich mehr Zeit und muss im Einzelfall erfolgen, ermöglicht jedoch im Ergebnis die schnellstmögliche Bearbeitung der Einzelfälle.

Zum Antrag auf Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen Landratsamt Esslingen und Unfallversicherung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe erhielten wir zudem folgende Informationen für Sie:

Wir (= Wirtschaftliche Jugendhilfe) werden wie folgt vorgehen:

‒ Die WJH rechnet mit dem tatsächlichen Einkommen, d.h. auf den Anträgen ist die im jeweiligen Monat tatsächlich zugeflossene Geldleistung einzutragen.
‒ Hierdurch bleiben wir im gleichen Schema wie bei Urlaub/Krankheit und beachten weiterhin das Zuflussprinzip.
‒ Es ist die eigene Verantwortung der TPP, bei der Krankenkasse eine nachträgliche Beitragsberechnung nach tatsächlichem Einkommen zu beantragen, die WJH rechnet von vornherein, wie bisher auch, mit dem tatsächlich zugeflossenen Einkommen des jeweiligen Monats.
‒ Im Idealfall wird der Antrag auf Erstattung gestellt, wenn die Änderung der Versicherung vorliegt (neuer Beitragsbescheid).
‒ Anträge können auch noch nach dem 15.07. gestellt werden (dadurch wird der Tagespflegeperson kein Nachteil entstehen, die Erstattung kann gleich richtig berechnet werden). Die im Antrag angegebene Frist zur Einreichung muss daher nicht zwingend beachtet werden.

Auch hier bitten wir um Beachtung bei der weiteren Antragsstellung.

Wir danken Ihnen für Ihren engagierten Einsatz in der Kindertagespflege.


Stand: 30. Juni 2020 
 
Liebe Tagespflegepersonen,

gerne leiten wir Ihnen ein Schreiben unserer Vorstandsvorsitzenden Frau Hofmann-Trautwein weiter, in dem sie Ihnen ihren ganz besonderen Dank für Ihre wertvolle Arbeit bei der Betreuung von Tageskindern – auch unter Corona-Bedingungen – zum Ausdruck bringt.

Diesem Dank schließen sich alle Mitarbeitenden des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. gerne an.

Starten Sie gut in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen und bleiben Sie gesund!

Stand: 18. Juni 2020 
 
Sehr geehrte Tagespflegepersonen, sehr geehrte Eltern,

heute leiten wir Ihnen sehr gern die aktuellen Informationen unseres Landratsamtes zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen weiter. Das Sachgebiet 322 hat Ihnen dazu ein Schreiben verfasst.
Zu allen finanziellen Fragen wurden die FAQs auf der Internetseite des Landkreises aktualisiert. Wir bitten Sie, die für Sie wichtigen Information dort abzurufen.

Wir senden Ihnen einen ganz herzlichen Gruß aus Denkendorf.

Stand: 29. Mai 2020

Guten Tag sehr geehrte Eltern, guten Tag sehr geehrte Tagespflegepersonen,

nach einer langen Phase des Betreuungsverbots ist seit dem 18.05.2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb in der Kindertagespflege wieder möglich.

Damit verbunden sind sowohl bei den Eltern als auch den Tagespflegepersonen viele Fragen zur Finanzierung der laufenden Geldleistung und der Elternbeiträge aufgetreten. Diese Fragen bündelt die Wirtschaftliche Jugendhilfe und hat dazu eine Sammlung zu Corona – häufig gestellte Fragen für Eltern – und – häufig gestellte Fragen für Tagespflegepersonen erstellt. Diese Sammlung können Sie auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/node/51551?QUERYSTRING=Wirtschaftliche%20Jugendhilfe einsehen. Bitte beachten Sie, dass diese ständig ergänzt und aktualisiert werden!

Aufgrund vieler Nachfragen zum Formular Abfrage der Betreuungszeiten haben wir Herrn Gottwald von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Esslingen gebeten, die Anforderungen zu konkretisieren. Dazu leiten wir Ihnen gerne den Auszug aus der E-Mail weiter:

Guten Tag Frau Schober,

wie gestern telefonisch besprochen, bestätige ich Ihnen hiermit, dass die Abfrage der Betreuungszeiten im Kindergarten bzw. in der Schule darauf abzielt, die tatsächlichen Betreuungszeiten im Einzelfall zu ermitteln. 

Durch ankreuzen ist anzugeben, ob das Kind den Kindergarten oder die Schule besucht und an welchen Tagen und zu welchen Zeiten. Es ist nicht die reguläre Betreuung, wie „vor Corona“ anzugeben, sondern die jetzt tatsächlich im jeweiligen Einzelfall stattfindende.

Mit freundlichen Grüßen
Adrian Gottwald
Landratsamt Esslingen
Amt 32 – Kreisjugendamt
SG 323 – Wirtschaftliche Jugendhilfe

Um eine zügige Bearbeitung der bereits eingereichten Formulare zu ermöglichen, bitten wir die Tagespflegepersonen zusammen mit den abgebenden Eltern zu prüfen, ob die erforderlichen Angaben und dazugehörigen Nachweise so erfolgt sind. 

Gerne stehen Ihnen auch die Fachberaterinnen des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. beratend zur Seite.

Das Team des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. wünscht Ihnen und Ihren Familien ein schönes und sonniges Pfingstwochenende.


Stand: 20. Mai 2020

Sehr geehrte Tagespflegepersonen, sehr geehrte Eltern,

die Rahmenbedingungen, wie sich die Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebs für die Kindertagespflege im Landkreis Esslingen gestaltet, wird mit diesem Schreiben und den dazugehörigen Anlagen konkretisiert. Bitte beachten Sie, dass sich das Meldeverfahren in den Modellkommunen (konkret sind das Aichtal, Deizisau, Denkendorf, Dettingen/Teck, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Lichtenwald, Neuhausen und Plochingen) unterscheidet. 

Der Landkreis hat uns gebeten, diese Dokumente unverzüglich an Sie weiterzuleiten. Diese Schreiben werden noch zeitnah auf der Homepage des Landkreises eingestellt unter https://www.landkreis-esslingen.de/start/soziales/wirtschaftliche+jugendhilfe.html. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass dort zwischenzeitlich auch FAQs zu Fragen bezüglich der Finanzierung zur Notbetreuung sowohl für Eltern als auch Tagespflegepersonen abrufbar sind.

Wir freuen uns über die schrittweise Öffnung der Kindertagespflege.

Freundliche Grüße


Stand: 16. Mai 2020 

Liebe Eltern und liebe Tagespflegepersonen,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute die ab Montag 18.05.2020 gültige Corona Verordnung veröffentlicht. Insbesondere für die Kindertagespflege sind folgende Paragrafen interessant: 

§ 1a Einschränkung des Betriebs an Kindertageseinrichtungen, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und Kindertagespflegestellen
(…)
6) Der Betrieb der Kindertagespflegestellen ist gestattet, sofern 
    1. die in Absatz 4 genannten Grundsätze des Infektionsschutzes gewahrt werden und 
    2. die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet; es ist nicht zulässig, dass ein durch die Pflegeerlaubnis vorgesehener Platz zwischen Kindern geteilt wird.


§ 1b Erweiterte Notbetreuung

(1) Für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, in Grundschulstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und in den Klassenstufen 5 bis 7 an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit sie noch nicht wieder am Betrieb der Einrichtung oder der Tagespflegestelle teilnehmen, wird eine erweiterte Notbetreuung eingerichtet.  

(2) Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist. 

Wie die Vorgaben der Verordnung im Landkreis Esslingen konkret umgesetzt werden, klären wir zu Beginn der kommenden Woche mit dem Landratsamt. Bis dahin bitten wir alle Eltern und Tagespflegepersonen um Geduld!

Wir senden Ihnen einen herzlichen Gruß und wünschen Ihnen ein sonniges Wochenende!


Stand: 15. Mai 2020 

Sehr geehrte Tagespflegepersonen, sehr geehrte Eltern,

wir haben aktuelle Informationen vom Kultusministerium sowie vom Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg zur schrittweisen Öffnung der Kindertagespflege erhalten. Die Pressemitteilung gibt bereits einen ersten Einblick; mit einer weiterer Konkretisierung ist voraussichtlich am Samstag in der überarbeiteten Corona-Verordnung zu rechnen.

Folgende Konkretisierungen erhielten wir bereits dazu vom Landesverband in einer E-Mail:
 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder und Vorstände,
 
wir beziehen uns in dieser Nachricht sowohl auf die heutige Pressemitteilung des Kultusministeriums, als auch auf die am heutigen Abend (Anmerkung 14.05.2020) stattgefundene Telefonkonferenz mit dem Kultusministerium.Was Sie sowohl der PM entnehmen können, als auch in der Telefonkonferenz deutlich gemacht wurde - der 18. Mai ist das Datum an dem die Kindertagespflege die Betreuung schrittwiese in Richtung Regelbetrieb ausweiten kann, aber „die Ausweitung kann selbstverständlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die Träger der Einrichtungen benötigen Vorlauf für ihre Planungen und die Organisation“, so Ministerin Eisenmann.

Hier nun die bereits feststehenden Parameter:
 
- Die Betreuung kann ab dem 18. Mai in der klassischen KTP mit 5 Kindern in konstanten Gruppen, in anderen geeigneten Räumen mit 9 Kindern möglich. Die KTP kann demnach über die erweiterte Notbetreuung hinaus erweitert werden.

- Das bedeutet, dass ein Betreuungsplatz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann (Platzsharing).

- Wie die zeitliche Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung vor Ort erfolgt, hängt darüber hinaus maßgeblich von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation ab.

Die besondere Einschränkung stellt demnach dar, das jeweils maximal 3 Kindern kein Platz angeboten werden kann (klassische KTP 5/8, andere geeignete Räume 9/12). An dieser Stelle sind die Kriterien für die erweiterte Notbetreuung relevant. Falls eine Auswahl getroffen werden muss, haben dabei die Kinder Vorrang, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, oder Anspruch besteht.Die genaue Auslegung, und die Frage der Bestimmung sind der anstehenden VO zu entnehmen. Die Frage, ob demnach freie Plätze mit Neuaufnahmen belegt werden können, ist nicht abschließend geklärt - allerdings gibt es von Seiten des Landes auch keine Bestimmungen die dem widersprechen.

Wir werden Sie – sobald wir über weitere Informationen verfügen – informieren. 
 
In diesem Zusammenhang weisen wir auch nochmals auf die gemeinsamen Schutzhinweise für die Notbetreuung in der Kindertagespflege hin, die von der Unfallkasse Baden-Württemberg, dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und dem Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg in gemeinsamer Abstimmung herausgegeben wurden.

Stand: 7. Mai 2020 

Weitere Informationen finden Sie auch immer hier:  https://km-bw.de/Coronavirus
 

Informationen des Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V.:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder und Vorstände,

 

im Anhang finden Sie die aktuellen Fahrpläne zur schrittweisen Wiederöffnung des Schul- und Kitabetriebs. Die zugehörige nächste Corona-Verordnung wird in diesen Tagen angepasst und veröffentlicht werden.

 

Hier einige Informationen, die unsere 1. Vorsitzende im Gespräch mit Staatssekretär Schebesta klären konnte:

 

- Die Kindertagespflege ist nicht explizit benannt, da sich aufgrund der Gruppengröße keine Veränderungen ergeben. Die schrittweise Wiederöffnung am 18. Mai sieht Gruppen mit 5 Kindern in konstanten Gruppen vor.

- Was sich ändern und nochmals erweitern wird, ist der relevante Personenkreis der Anspruch auf Betreuung hat. Wie dieser genau definiert wird, ist der neuen Corona-VO zu entnehmen. Ziel ist die schrittweise Öffnung des Regelbetriebs.

- Die eigenen Kinder zählen dabei nicht mit.

- In den nächsten Tagen wird der Umgang mit den anderen geeigneten Räumen, bzw. der Großtagespflege geklärt.

 

Außerdem sind wir nach wie vor an der Klärung des Umgangs bzw. der Weiterfinanzierung der Risikogruppen.

 

Wir informieren Sie, sobald es neue Infos gibt.

 

Herzliche Grüße

Katja Reiner

_______________________________________________________________
 
Katja Reiner
Stellvertretende Geschäftsführerin 
Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.
Schloßstr. 66  │70176 Stuttgart
Tel: 0711/ 548905-23  
Fax: 0711/ 548905-39
 
www.kindertagespflege-bw.de
facebook.com/kindertagespflege.bw 
 

Stand: 28. April 2020

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
sehr geehrte Eltern,

in den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Anfragen, wie es in der Kindertagespflege weiter geht. 

Die gesamte Situation und Entscheidungslage ist – wie in der gesamten Bewältigung der Corona-Krise – sehr dynamisch. Daher können wir Sie nur nach aktuell bekanntem Sachstand informieren:

• Seit Montag, 27.04.2020 ist die erweiterte Notbetreuung in Kraft getreten. Die Kriterien dazu sind der aktuellen Corona-Verordnung vom 27.04.2020 unter § 1a zu entnehmen. Hier verweisen wir nochmals auf das Genehmigungsverfahren durch die Wohnort-Kommune des zu betreuenden Kindes.

• Die Corona-Verordnung, die am Montag, 04.05.2020 in Kraft treten soll (bitte hier klicken), benennt auf Seite 14 zum Weiterbestehen des Betreuungsverbots folgendes:

"Bis zum Ablauf des 15. Juni ist der Betrieb von 
1. Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und 
2. Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten 
untersagt, soweit nicht nach § 1 b eine Notbetreuung betrieben wird.“

Somit kann im Haushalt des Erziehungsberechtigten die Betreuung durch eine angestellte Kinderfrau ab Montag, 04.05.2020 wieder aufgenommen werden. Alle Eltern, die eine Kinderfrau angestellt haben sowie deren Kinderfrauen erhalten dazu zeitnah noch weitere Informationen direkt per E-Mail.

• Zur Auszahlung der laufenden Geldleistung an die Tagespflegepersonen erhalten alle Tagespflegepersonen direkt ein Schreiben des Landratsamtes Esslingen. Dort finden aktuell noch Klärungsprozesse statt. Bitte beachten Sie, dass sich das Verfahren in den Modellkommunen (konkret sind das Aichtal, Deizisau, Denkendorf, Dettingen/Teck, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Lichtenwald, Neuhausen und Plochingen) unterscheidet. Bei Fragen dazu wenden Sie sich direkt an Ihre Ansprechpartner in den Rathäusern.

• Für die Rückabwicklung der Elternbeiträge ist ebenfalls vorgesehen, dass die Eltern in den nächsten Tagen ein Schreiben vom Landratsamt Esslingen erhalten. Auch hier unterscheidet sich das Vorgehen bei den Modellkommunen.

Unser ganz besonderer Dank geht an die Eltern, die derzeit neben ihren sonstigen Verpflichtungen auch die Betreuung ihrer Kinder gewährleisten. Ebenso bedanken wir uns bei den vielen Tagespflegepersonen, die Eltern und deren Kindern eine Notfallbetreuung ermöglichen. Verständnis haben wir selbstverständlich auch für die Tagespflegepersonen, die derzeit nicht betreuen können: Es ist ungewiss, ab wann sich dies ändert und wie sich die Einnahmen aus der Kindertagespflege gestalten werden.

Wir wissen, dass es derzeit von jedem Einzelnen von Ihnen sehr viel Geduld und Kraft abverlangt. Wir als Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. unterstützen Sie als Eltern und Tagespflegepersonen weiterhin gerne mit unseren Beratungsleistungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fachberaterin.


Stand: 20. April 2020

Liebe Eltern, liebe Tagespflegepersonen!

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung zum 17.04.2020 angepasst und die Schließung der Kindertagespflege bis zum 04.05.2020 neben anderen Betreuungsangeboten und der Schule beschlossen. Die jetzt gültige Corona-Verordnung können Sie hier nachlesen.

Darauf aufbauend wurden auch die Kriterien für die Notfallbetreuungen durch das Kultusministerium angepasst und sind ab jetzt auch auf der Seite des Kultusministeriums unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen nachzulesen. Wir haben ein paar wesentlichen Fakten für Sie entnommen:

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Bitte beachten Sie den oben beschriebenen Ablauf bei der Genehmigung von Notbetreuungen. 


Für die Abwicklung beim Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. verweisen wir auch nochmals auf unsere E-Mail vom 16.03.2020:

• Eltern bzw. Alleinerziehende legen unseren Fachberaterinnen die Bescheinigung oder E-Mail-Bestätigung oder dergleichen der Kommune vor, in welcher bestätigt ist, dass ihnen als Eltern eine Notbetreuung zusteht (per Mail, Fax, Foto oder Kopie…)

• Wir werden die entsprechende Tagespflegeperson anfragen, ob diese einen Notbetreuung anbietet und informieren diese per E-Mail, dass sie das Tageskind betreuen darf.

• Haben Sie als Eltern noch keine Tagespflegeperson, dann erfragen wir gern einen Platz.

Bei Änderungen und Ergänzungen halten wir Sie weiterhin informiert.

Bleiben Sie gesund!


Stand: 17. April 2020

Sehr geehrte Eltern,

für den Zeitraum, in denen ihr Kind in der Kindertagespflege nicht betreut werden kann, liegt zwischenzeitlich die Zusage des Landratsamts Esslingen vor, dass dafür keine Kostenbeiträge erhoben werden (klicken Sie bitte hier).

Wie sich die Rückabwicklung bzw. Verrechnung der bereits gezahlten Kostenbeiträge darstellt, können Sie ebenfalls dem Schreiben entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass sich das Verfahren in den Modellkommunen (konkret sind das Aichtal, Deizisau, Denkendorf, Dettingen/Teck, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Lichtenwald, Neuhausen und Plochingen) unterscheidet. Bei Fragen dazu wenden Sie sich direkt an Ihre Ansprechpartner in den Rathäusern. 

Wie sich die Notbetreuung in der Kindertagespflege zukünftig entwickeln wird, ist noch offen. Dazu warten wir auf weitere Informationen vom Kultusministerium Baden-Württemberg. Sobald uns hier verlässliche Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende – bleiben Sie gesund und zuversichtlich! 


Stand: 06. April 2020

Gerne leiten wir allen Tagespflegepersonen im Auftrag des Landesverbands Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. ein Schreiben von der Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann weiter. In diesem bringt sie ihren besonderen Dank an alle Tagespflegepersonen zum Ausdruck.

Auch wir als Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. danken Ihnen für Ihr Engagement und Einsatz in der Kindertagespflege. Wir hoffen, dass Sie bald wieder die Türen für Ihre Tageskinder öffnen können. Die Kinder und Ihre Eltern warten schon darauf.

Bei anstehenden Änderungen und Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Landkreisebene werden wir Sie auch in den Osterferien unverzüglich informieren.

Bleiben Sie gesund.

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Stand: 19. März 2020

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
sehr geehrte Eltern,

tagesaktuell geben wir Ihnen gerne wieder Informationen zur aktuellen Situation der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen:

  • Laufende Geldleistung: Der Landkreis Esslingen hat beschlossen, die laufende Geldleistung sowohl im März als auch im April 2020 in gewohntem Umfang an die Tagespflegepersonen auszuzahlen.
  • Elternbeiträge: Die Elternbeiträge werden für den April eingezogen. Im April wird geprüft, wie mit den Elternbeiträgen für die Ausfallzeit umgegangen wird.
  • Kinderfrauen: Es erreichen uns immer wieder Fragen, ob die Kinderfrauen weiterhin betreuen dürfen. Auch diese fallen unter das Betreuungsverbot. Dies hat der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg unter Punkt 2 der hier hinterlegten Mitteilung nochmals durch das Kultusministerium Baden-Württemberg bestätigt bekommen.

Der Bundesverband für Kindertagespflege hat dazu Folgendes auf seiner Homepage veröffentlicht:

Grundsätzlich hat ein*e Arbeitnehmer*in Anspruch auf Weiterzahlung des Lohns bzw. auf Kurzarbeitergeld. Wird das Entgelt für die Kindertagespflege während des Betreuungsverbots nicht weitergezahlt, bleibt der Anstellungsträger in seiner Verpflichtung und kann ggf. Kurzarbeitergeld beantragen. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Regelungen erlassen. Diese können hier (diesen Hyperlink verlinken: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/kug.html) nachgelesen werden.

Wird das Entgelt für die Kindertagespflege üblicherweise per Abtretungserklärung von der Kindertagespflegeperson an den Anstellungsträger abgetreten und wird es auch bei Schließung der Kindertagespflege wegen des Corona-Virus weitergezahlt, dürfte sich nicht viel ändern.

Quelle: https://www.bvktp.de/corona-virus-und-kindertagespflege/; abgerufen am 19.03.2020 um 17:00 Uhr

Weitere Informationen sind zudem der unten angehängte Mitteilung des Landesverbands Kindertagespflege Baden-Württemberg zu entnehmen.

Wir halten Sie weiter Aktuell informiert.

Bleiben Sie gesund - freundliche Grüße


Stand: 18. März 2020

13:10 Uhr:

Liebe Eltern und liebe Tagespflegepersonen,

wir tun alles dafür um Ihnen stets die aktuellsten Informationen zur Krisensituation bereitzustellen.
Hier erhalten Sie die aktuelle Fassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO). Hierin wurde die Gruppe der strukturrelevanten Berufsgruppen erweitert. Sollten Sie nun unter eine der angefügten Berufsgruppen fallen und auf eine Notbetreuung Ihrer Kinder angewiesen sein, dann stellen Sie bitte den entsprechenden Antrag bei Ihrer Kommune/Stadt und lassen uns diesen bestätigt zukommen.

Bleiben Sie optimistisch und gesund!

*****

Informationen in eigener Sache:

12:10 Uhr: Erreichbarkeit eingeschränkt
 
Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, alle nicht zwingend notwendigen sozialen Kontakte zu vermeiden. Wir alle tragen Verantwortung für unsere Eltern und ihre Kinder, Tagespflegepersonen, Kooperationspartner, unsere Mitarbeiter*innen, unsere Familien und Freunde. Aus diesem Grund haben wir folgende Entscheidung getroffen:
 
Ab Mittwoch, den 18. März sind wir auf unseren Beratungsstellen nicht mehr persönlich erreichbar.
Ihre Anliegen können Sie uns per E-Mail an Ihre zuständige Fachberaterin übermitteln. Die jeweils zuständigen Fachberaterinnen sind hier auf unserer Homepage ersichtlich – wir haben Ihnen zusätzlich eine aktuelle Übersicht angelegt.
Bitte beachten Sie insbesondere die Zuständigkeit für den Fachbereich Kinderfrauen am Ende der Liste.
 
Weiterhin stehen Ihnen unsere aktuellen Informationen hier auf dieser Seite zur Verfügung.
 
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme und lassen Sie uns alle gemeinsam diese Situation meistern.
 
Zu vielen offenen Fragen, wie z. B. Fortzahlung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen und Eltern bei Kinderfrauen, Elternbeiträge etc. sind wir in Gesprächen mit dem Landkreis Esslingen sowie dem Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg. Die Entscheidungen auf politischer Entscheidungsebene sind angestoßen.
 
Weitere Informationen sind auch beim Bundesverband Kindertagespflege auf der Homepage unter https://www.bvktp.de/corona-virus-und-kindertagespflege/ eingestellt.
 
Vielen Dank und bleiben Sie gesund.
 

Das Team des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.


Stand: 16. März 2020

18:30 Uhr: Informationen zur Notbetreuung in der Kindertagespflege - Finanzierung

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
sehr geehrte Eltern,

wir haben neue Informationen zur Finanzierung der Kindertagespflege im Notstand: Das Landratsamt hat zugesichert, die Laufende Geldleistung für den Monat März 2020 an die Tagespflegepersonen auszubezahlen. Spätestens Ende der Woche wird es weitere Informationen dazu geben, wie die Bezahlung im April aussehen wird.

Zudem bitten wir Sie zur Notbetreuungen wie folgt zu verfahren:

• Bitte legen Sie unseren Fachberaterinnen die Bescheinigung oder E-Mail-Bestätigung oder dergleichen der Kommune vor, in welcher bestätigt ist, dass Ihnen als Eltern ein Notplatz zusteht (per Mail, Fax, Foto oder Kopie…)

• Wir werden die entsprechende Tagespflegeperson anfragen, ob diese einen Notplatz anbietet und informieren diese per E-Mail, dass sie das Tageskind betreuen darf.

• Haben Sie als Eltern noch keine Tagespflegeperson, dann erfragen wir gern einen Platz.

Die Landeregierung hat nun eine Verordnung erlassen, welche Sie hier finden.

Zu allen weiteren Fragen (wie z. B. Elternbeiträge, Lohnfortzahlung bei Kinderfrauen etc.) sind wir in der Klärung.

*****

11:45 Uhr: Wichtige Informationen zur Notbetreuung in der Kindertagespflege

Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
sehr geehrte Eltern,

die aktuelle Situation und das damit verbundene Krisenmanagement bedarf der Solidarität aller Betroffenen und Beteiligten.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, dass Kinderbetreuung ab Dienstag, 17.03.2020 nur noch in Form von Notfallbetreuung erfolgen kann. Damit ist die reguläre Kindertagespflege ab morgen geschlossen – eine private Not- oder Weiterbetreuung darf nicht erfolgen. Das gilt für alle Formen der Kindertagespflege: im Haushalt der Eltern, im TiagR (Tagesbetreuung in anderen Räumen) als auch für die angestellten Tagespflegepersonen (Kinderfrauen).

Wie kann eine Notbetreuung in der Kindertagespflege erfolgen?

1. Auch die Kindertagespflege kann – unter bestimmten Voraussetzungen – zur Notbetreuung eingesetzt werden.

2. Die Organisation der Notfallbetreuung erfolgt durch die Kommunen vor Ort:
Eltern melden dort ihren Bedarf und weisen diesen dort auch nach. Die Prüfung und Entscheidung, ob hier eine Notfallbetreuung erfolgt, treffen die Kommunen.

3. Wir werden dann im Austausch mit den Kommunen und dem Landratsamt die jeweilige Notbetreuung weiter koordinieren.

4. Tagespflegepersonen, die sich vorstellen können, eine Notfallbetreuung zu übernehmen, bitten wir um Rückmeldung per Email an die zuständige Fachberatung sowie an die E-Mail-Adresse geschaeftsstelle@tev-kreis-es.de.

5. Unser Wunsch ist es, dass die Notfallkinder bei den Ihnen bekannten = regulären Tagespflegepersonen betreut werden. Das ist pädagogisch sinnvoll und beugt zudem dem Infektionsrisiko vor (keine neue Gruppendurchmischung). Es kann jedoch erforderlich sein, dass eine Betreuung bei einer anderen Notfall-Tagespflegeperson erfolgt.

6. Die Vergütung der Notfallbetreuung ist derzeit noch in Klärung. Die Bezahlung erfolgt mit mindestens 6,50 €/laufende Geldleistung pro Betreuungsstunde.

Damit verbunden geht die Bitte an alle Tagespflegepersonen uns sehr kurzfristig mitzuteilen, ob sie für eine Notbetreuung zur Verfügung stehen. Vielen Dank.

Wir danken Ihnen allen für Ihr Engagement und Verständnis in diesen Zeiten.


Stand 13.03.2020:

Schreiben der Kultusministerin Eisenmann

Die Landesregierung hat heute beschlossen, ab Dienstag, 17. März 2020, landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien zu schließen.
Gleichzeitig wird es pragmatische und flexible Lösungen für die anstehenden Abschlussprüfungen an allen Schularten geben.
Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Lebensmittelproduktion und Infrastruktur) soll es eine Notfallbetreuung geben. Weitere Informationen werden folgen. Es wird an kurzfristigen, pragmatischen Lösungen vor Ort gearbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Pressemitteilung: https://static.kultus-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2003%2013%20Corona%20Schlie%C3%9Fungen%20Schulen%20Kitas%20Tagespflege.pdf

-> Wir halten Sie jederzeit auf unserer Homepage informiert und gehen davon aus, dass wir Ihnen am kommenden Montag weitere Informationen zur Finanzierung der Ausfallsituation (laufende Geldleistung, Elternbeiträge etc.) geben können.

Für die Mitarbeiterinnen des Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. haben wir ab sofort unsere HomeOffice-Regelung ausgeweitet: Die Mitarbeiterinnen haben die klare Anweisung, Kundenkontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Wir bitten Sie Ihre Anliegen per E-Mail an Ihre zuständige Fachberaterin zu formulieren; sie wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden und wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit und Mut.


Stand 11.03.2020:

Neues Schreiben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Weitere lnformation zum Coronavirus -
Risikogebiete in Frankreich Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne / Schulanmeldungen


Stand 10.03.2020:

Neues Schreiben des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Weitere lnformation zum Coronavirus -
zusätzliche Risikogebiete (ganz ltalien, der ganze lran sowie das französische Departement Haut-Rhin im südlichen Elsass

Direktlink zur Homepage des Kultusministeriums: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Coronavirus


Stand 06.03.2020:

Schreiben des Städtetag Baden-Württemberg zum Coronavirus (Covid-19) 

Aktuelle Risikobewertung und Risikogebiete /
Wichtige Informationen für Kindertageseinrichtungen und Schulen


Stand 03.03.2020:

Aktuelles zum Coronavirus (Covid-19)

Hier finden Sie zwei aktuelle Informationsschreiben des Kultusministeriums zum Umgang mit Corona, bzw. bezüglich der Fragen dazu.

Die Empfehlungen beziehen sich auf Schulen und Kindertageseinrichtungen, sind jedoch auf die Kindertagespflege übertragbar. Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt.

Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73728 Esslingen am Neckar
Tel. 0711 3902-1600
Fax 0711 35154070
gesundheitsamt@lra-es.de

https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/gesundheitsamt.html


 -> Informationen zum Thema Masernimpfpflicht finden Sie unter dem Menüpunkt "Downloads und Links" - "Infobriefe" - "März 2020"

              

Ihre direkte Ansprechpartnerin finden Sie hier:


 

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