Bereits seit 01.04.2015 ist gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten (UE) abzuleisten, um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten.
Anschließend ist dieser Kurs alle zwei Jahre bei einem zertifizierten Anbieter aufzufrischen. Dies ist für den Erhalt der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §43 SGB VIII unerlässlich. Erste-Hilfe-Kurse können auch in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen absolviert werden.
Eltern sind in diesen Kursen auch herzlich willkommen.
Zertifizierte Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse finden Sie unter folgendem Link: https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform
Die Folgekurse werden durch die UKBW finanziert. Weiter Informationen erhalten Sie hier: https://www.ukbw.de/informationen-service/service/formulare/erste-hilfe
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