KinderTagespflege in anderen geeigneten Räumen

Voraussetzungen für Tagespflegeperson
  • eine, zwei oder mehrere Tagespflegepersonen (kurz TPP) betreuen gemeinsam Tageskinder in fremden Räumen
  • Selbstständigkeit der Tagespflegepersonen
  • mindestens 50 UE der Qualifizierung
  • Businessplan
  • pädagogische Konzeption
-> empfohlen wird die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner (Kommune, Unternehmen, o.ä.)

Anzahl der zu betreuenden Tageskinder
  • bei einer TPP bis zu 5 gleichzeitig anwesende Kinder und bis zu 10 angemeldete Kinder
  • bei mehreren TPP ohne Fachkraft nach § 7 KitaG bis zu 7 gleichzeitig anwesende Kinder und bis zu 15 angemeldete Kinder und
  • bei mehreren TPP mit einer Fachkraft nach § 7 KitaG bis zu 9 gleichzeitig anwesende Kinder und bis zu 15 angemeldete Kinder

Wie in allen Formen der Kindertagespflege handelt es sich um eine familiennahe Betreuung und Förderung, bei der die Tageskinder mit einem Betreuungsvertrag fest einer Tagespflegeperson zugeordnet sind. Somit haben die Tageskinder keinen Wechsel der Tagespflegeperson (feste Bezugsperson).

Möglichkeiten für die Tagespflege in anderen geeigneten Räumen
  • angemietete oder im Eigentum der Tagespflegeperson stehende Wohnungen oder Häuser außerhalb des Privathaushalts
  • Einliegerwohnungen im Eigenheim der Tagespflegeperson
  • Räume in Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Betrieben,
    Mehrgenerationenhäusern, Familienbildungsstätten, Kirchengemeinden usw.
  • Wohnungen/Räume die speziell für diesen Zweck von der Kommune oder anderen Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt werden
Kooperationspartner

Die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist ein nachhaltiges und verlässliches Betreuungsangebot, wenn Kommunen bzw. andere Organisationen (z. B. Firmen) die Finanzierung des Projektes durch die Übernahme von einmaligen und / oder laufenden Kosten unterstützen.


Empfehlungen
  • Die Übernahme der Betriebskosten: diese beinhalten die Mietkosten und Mietnebenkosten (Heizung etc.), Instandhaltung und Reparaturen
  • Platz- und Sachkostenpauschale: die Zahlung einer dauerhaften Platzpauschale sowie einer nach Platzangebot gestaffelten Sachkostenpauschale
  • Die Übernahme der 2. Hälfte der Sozialversicherung
  • Die Zahlung der Ausfallzeiten bei Urlaub (max. 25 Tage) und Krankheit (max. 30 Tage)

Zusammenarbeit mit dem Tageseltrenverein und anderen Institutionen

  • In Verbindung mit dem Tageselternverein werden die Räume persönlich durch das Kreisjugendamt überprüft und für geeignet/nicht-geeignet eingestuft. Hierzu müssen unter anderem diverse Hygiene-, Sicherheits- und Bauvorschriften erfüllt sein
  • Tageselternverein ist in der Planungsphase Projektbegleiter
  • Tageselternverein ist für laufende TiagR Ansprechpartner für alle Anliegen der Tagespflegeperson, Eltern und Kooperationspartner
Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Fachberatung Tagespflege in anderen geeigneten Räumen Frau Beier.

 Beier neu 2021

 

              

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